AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Metallbauarbeiten - Umbau und Erweiterung der Bertolt-Brecht-Gesamtschule in Seelze
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Seelze - 21.1 Innere Verwaltung - Zentrale Vergabestelle, Seelze
- Veröffentlicht
- 24.11.2023
- Frist (Submission)
- 17.01.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45262670 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Die Stadt Seelze beabsichtigt die Erweiterung und den Umbau der Bertolt-Brecht-Gesamtschule in Seelze. Geplant ist ein Erweiterungsbau als Neubau, bestehend aus einem 4-geschossigen Baukörpern (Bauteil A). In den Gebäudetrakten B, C, D, E werden Umbaumaßnahmen vorgenommen, ebenso im Bauteil H, einem ehemaligen Kioskgebäude. Die bestehende Sporthalle, Bauteil F, erhält einen Anbau (1-Feld-Sporthalle). Der Bauteil A soll im ersten Bauabschnitt (1.BA) hergestellt werden, hierfür wird im Vorfeld ein Teil des bestehenden Schulgebäudes abgerissen. In Bauteil B, welcher ebenfalls im Rahmen des 1.BAs umgebaut wird, sind weitere Baumaßnahmen erforderlich. Das Leistungsverzeichnis beinhaltet die Metallbauarbeiten (Rohrrahmentüren, Pfosten-/Riegel-Fassaden sowie Brandabschlüsse in den Bauteilen A und B). Der geplante Neubau, Bauteil A, besteht aus einem 4-geschossigen Baukörper der Allgemeine Unterrichtsräume, Fachunterrichtsräume sowie ein Digitales Lernzentrum und die Cafeteria beinhalten.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.04.2024
- Ende
- 11.04.2025
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 61 DAYS
- Bürgschaft
- erforderlich
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 17.01.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer - Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.