AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 30.04.2026 16:34 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/e2d84f45-9730-481d-9c41-13b0eef8b60d/

Erweiterung Rathaus Linsengericht | Heiztechnik

Notice-ID: e2d84f45-9730-481d-9c41-13b0eef8b60d · Procedure-ID: a06a43bd-dfb6-4bee-b08e-4a4bfc591435

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Linsengericht, Linsengericht
Veröffentlicht
22.06.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45331000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Rahmenvereinbarung
Ja

Beschreibung

Das geplante Vorhaben umfasst den Neubau eines freistehenden U-förmigen Gebäudes in Holzbauweise mit den Hauptabmessungen von ca. 40 x 30 m. Die tragende Konstruktion des zweigeschossigen, nichtunterkellerten Gebäudes mit Satteldach besteht aus Brettstapeldecken, deren Auflagerung auf Holzrahmenwänden erfolgt; die Dachkostruktion ist als Sparrendach geplant; Bodenplatte, Treppenhaus mit Aufzugsschacht, sowie zwei Außenwandscheiben sind aus Stahlbeton geplant. Das Gebäude ist ein Verwaltungsgebäude und beherbergt Büro- und Besprechungsräume. Im Dachgeschoss befinden sich Technik- und Lagerräume. Anzahl und Höhe der Geschosse geplant: 2 und DG Höhe EG = 3,27 m / Höhe OG 3,30 m / Höhe DG 4,60 m

Vertragslaufzeit

Beginn
02.09.2024
Ende
13.06.2025

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Bott GmbH

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekompetenzstelle des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).