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FE 77.0707/2024/ "Integration von Multifunktionsstreifen im Seitenraum der kommunalen Infrastruktur
Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen · Bergisch Gladbach · Nordrhein-Westfalen · Untere Bundesbehörde
Vergabe-Ergebnis
Planungsbüro VIA eG Großunternehmen
Auftragnehmer
Beschreibung
FE 77.0707/2024/ "Integration von Multifunktionsstreifen im Seitenraum der kommunalen Infrastruktur" Multifunktionsstreifen sollen als Entwurfselement von Stadtstraßen zukünftig eine bedeutende Rolle spielen. Anstelle des durchgehenden Parkens im Seitenraum sollen diese Flächen zukünftig multifunktional geplant und genutzt werden, um hier unterschiedliche Nutzungen ermöglichen zu können. In dem neuen Entwurfselement „Multifunktionsstreifen“ könnten beispielsweise Aufenthaltsbereiche, Fahrradabstellanlagen, Verleihsysteme für Rad, E-Tretroller oder Carsharing, Haltestellen des ÖPNV, Begrünungen mit Sickerflächen, Lieferzonen, Elektro-Ladeeinrichtungen und notwendige Parkstände für Kfz etc. realisiert werden. Bisher fehlt es an möglichen Standards für derartige Multifunktionsstreifen, insbesondere hinsichtlich der Längs- aber auch der Breitenentwicklung für unterschiedliche Nutzungsarten je nach Gebietstyp und variierender Randnutzungen. Ungelöst sind auch mögliche Schnittstellen zu Green/Blue-Streets-Forschungsprojekten. Ziel dieses Forschungsprojektes ist es daher, übertragbare und allgemeingültige Entwurfsparameter zum neuen Entwurfselement „Multifunktionsstreifen“ für die Anwendung in Deutschland zu entwickeln. Hierzu gehört die Identifikation von geeigneten Referenzabschnitten je nach Nutzungsart und baulicher Voraussetzung inklusive Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität. Zusätzlich ist eine Untersuchung der Funktion und Akzeptanz inklusive Empfehlungen zur Öffentlichkeitsarbeit und eine Bedarfsermittlung je nach Randnutzung sowie Hinweise zur Nutzungsmischung zu erstellen. Weiterhin sind die die Möglichkeiten eines digitalen Managements bei Wechsel der Nutzungsart im Tagesverlauf sowie die Bedarfe und Möglichkeiten einer aufwandsarmen, flexiblen Anpassung des Multifunktionsstreifens zu ermitteln. Es ist der Mehrwert von Straßenräumen im Vergleich mit und ohne Multifunktionsstreifen im Projekt aufgezeigt werden.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
Ergänzende Informationen
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Es gelten die für das Verfahren veröffentlichten Teilnahmebedingungen (Nr. 3 der Vergabe- und Vertragsunterlagen).“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität 50 %
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zuschlagskriterien, Zuschlagsbedingungen, Bewertungs- und Auswahlmethode: siehe Teilnahmebedingungen, Nr. 8.
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Preis 50 %
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zuschlagskriterien, Zuschlagsbedingungen, Bewertungs- und Auswahlmethode: siehe Teilnahmebedingungen, Nr. 8.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen: - Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes. - Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB: Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber. - Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung: Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 168.067 €1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 125 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Planungsbüro VIA eG1 Veröffentlichung
- 27.10.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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