AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
TNW_ING_Stadt Rain_Machbarkeitsstudie, Kläranlage Umstellung auf Faulung und Energieoptimierung
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Rain, Rain
- Veröffentlicht
- 30.01.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Energie & Umwelt
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Die Stadt Rain benötigt eine Machbarkeitsstudie gemäß Kommunalrichtlinie zur künftigen Schlammfaulung auf der Kläranlage Rain am Lech sowie die hierfür notwendigen Leistungsphasen 1-4 nach HOAI. Stufenweise werden hierfür die Leistungsphasen 1-4 des Leistungsbildes Ingenieurbauwerke gemäß § 43 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anl. 12 Nr. 12.1 gemäß Teil 3 Abschnitt 3 HOAI 2021, die Leistungsphasen 1-4 des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume gemäß § 34 Abs. 3 HOAI i.V.m. Anl. 10 Nr. 10.1 gemäß Teil 3 Abschnitt 1 HOAI 2021, die Leistungsphasen 1-4 des Leistungsbildes Freianlagen gemäß § 39 Abs. 3 HOAI i.V.m. Anl. 11 Nr. 11.1 gemäß Teil 3 Abschnitt 2, die Leistungsphasen 1-4 des Leistungsbildes Tragwerkwerksplanung gemäß § 51 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anl. 14 Nr. 14.1 gemäß Teil 4 Abschnitt 1 HOAI 2021 sowie die Leistungsphasen 1-4 des Leistungsbildes Technische Ausrüstung HLSK mit Verfahrens- und Prozesstechnik (Anlagengruppen 1, 2, 3 u. 7) gemäß § 55 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anl. 15 Nr. 15.1 gemäß Teil 4 Abschnitt 2 HOAI 2021 vergeben. Als Besondere Leistungen werden umfassend die Vermessungsleistungen, die Mitwirkung bei der Einholung und Wertung von Angeboten Dritter (z.B. Brandschutz, Kampfmittel, Bodengutachter, etc.), die Erstellung der Machbarkeitsstudie gemäß Ziffer 4.1.6 der Kommunalrichtlinie inklusive gesamtheitliche Betrachtung der Kläranlage mit Vergleich Kompaktfaulung und aufgelöste Bauweise insbesondere vor dem Hintergrund der EU-KARL, die Mitwirkung beim Förderverfahren nach Kommunalrichtlinie sowie die Erstellung des wasserrechtlichen Antrags beauftragt.
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.