AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/948e9cd3-7006-4d2f-8e0a-2bb7ffd68312) · Abgerufen am 20.10.2026 13:46 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/e304733a-25ed-4205-ba3c-eb2b952688c4/

Einrichtung, Betrieb und Abrechnung des DOM-Parkplatzes einschließlich Umsetzung straßenverkehrsbehördlicher Anordnungen

Notice-ID: e304733a-25ed-4205-ba3c-eb2b952688c4 · Procedure-ID: bf3817ef-0fe5-433c-91b7-79f0feffa7f0

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Stammdaten

Auftraggeber
BVC Altona, Hamburg
Veröffentlicht
23.09.2026
Frist (Submission)
23.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
63712400 — Logistik und Speditionsdienste
Branche
Verkehr & Logistik
Geschätzter Wert
500.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch das Beschaffungs- und Vergabecenter des Bezirksamtes Altona (Vergabestelle), beabsichtigt im Auftrag des Landesbetriebs Verkehr (LBV) den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages. Gegenstand ist die Umsetzung straßenverkehrsbehördlicher Anordnungen zur Einrichtung eines gebührenpflichtigen Parkplatzes (§ 45 Abs. 1 StVO) auf der Glacischaussee in 20359 Hamburg im Zusammenhang mit Großveranstaltungen auf dem Heiligengeistfeld sowie die Durchführung des Parkplatzbetriebes.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
69 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer bei der Behörde für Finanzen und Bezirke, Hamburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).