AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 14.04.2026 19:12 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/e309f398-d498-4e66-86c1-8fe0a0e71f31/

Planung Zentralklinikum 1.BA

Notice-ID: e309f398-d498-4e66-86c1-8fe0a0e71f31 · Procedure-ID: 1c055dd4-c989-45a2-a5b6-b9b2bf69bc05

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Stammdaten

Auftraggeber
Universitätsklinikum des Saarlandes, Homburg
Veröffentlicht
16.12.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das UKS beabsichtigt durch die Schaffung eines Zentralklinikums seine baulichen Strukturen und die betriebliche Organisation wirtschaftlich und zukunftsfähig auszugestalten. Damit steht es vor einer weitreichenden Neuordnung seiner betrieblichen Strukturen, sowohl innerhalb der im ersten BA eines Zentralklinikums integrierten Fachbereiche als auch im Hinblick auf den Gesamtcampus. Leitmotiv der baulichen, wie organisatorischen Neuausrichtung ist eine konsequente Ressourcen- und Flächenbewirtschaftung, die zukunftsorientiert nach funktionellen sowie prozessoptimierten und nicht nach rein aufbauorganisatorischen Grundsätzen ausgerichtet wird.

Vertragslaufzeit

Periode
10 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
21.11.2025
Zuschlagsentscheidung
10.11.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr, Saarbrücken

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).