AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 03.06.2026 23:27 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/e31d64a7-8c71-4ceb-8e65-0e6062ffa8b1/

Software Projektcontrolling

Notice-ID: e31d64a7-8c71-4ceb-8e65-0e6062ffa8b1 · Procedure-ID: 1c23ad6f-fc49-4138-95a1-5db7e5f6dc58

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Stammdaten

Auftraggeber
Kliniken der Stadt Köln gGmbH, Köln
Veröffentlicht
29.04.2026
Frist (Submission)
01.06.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
48000000 — Software
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Nachdem eine Analyse der bestehenden Systeme funktionale Lücken im Zusammenhang mit Berichten, Frühwarnung und Fördermittel-Tracking aufgezeigt hat, hat der Auftraggeber festgestellt, dass die Komplexität des Campus-Projektes Merheim sowie die Anforderungen der Fördermittelgeber ein effektives und transparentes Controllingsystem erforderlich machen. Zu diesem Zweck möchte der Auftraggeber die Implementierung eines IT-gestützten Systems für das Bau- und Projektcontrolling zur regelkonformen und prüfbaren Steuerung aller Projekte und Teilprojekte des neuen Gesundheitscampus am Standort Merheim beauftragen, wobei insbesondere Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Frühwarnung systemgestützt auf allen Ebenen gewährleistet sein müssen.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).