AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YXYMPP5/documents) · Abgerufen am 26.10.2026 10:08 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/e31e6439-9aae-407c-a538-0e1e849046aa/

Neubau Feuerwehrgerätehaus Lindenholzhausen -Erdungs- und Blitzschutzanlage-

Notice-ID: e31e6439-9aae-407c-a538-0e1e849046aa · Procedure-ID: 41959361-b45a-44d0-ab55-d0db8e67f032

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Stammdaten

Auftraggeber
Magistrat der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn, Limburg a. d. Lahn
Veröffentlicht
17.09.2026
Frist (Submission)
19.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45000000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Neuinstallation einer Erdungs- und Blitzschutzanlage für das Feuerwehrgerätehaus in Limburg-Lindenholzhausen. Der Leistungsumfang der Erdungsanlage umfasst die Herstellung eines Ring- und Fundamenterders einschließlich der erforderlichen Anschlussfahnen für die Potentialausgleichsschiene (PAS) im Gebäudeinneren sowie der Anschlussfahnen zur Anbindung der Blitzschutzanlage. Der Leistungsumfang der Blitzschutzanlage umfasst die Lieferung und Montage der Fangeinrichtungen auf dem Dach sowie der Ableitungseinrichtungen an der Fassade. Die Blitzschutzanlage ist fachgerecht mit der Erdungsanlage zu verbinden. Nach Abschluss der Arbeiten sind die erforderlichen Messungen und Prüfungen gemäß den einschlägigen Normen durchzuführen. Dem Auftraggeber ist ein Mess- und Prüfprotokoll als Nachweis der ordnungsgemäßen Funktion der Erdungs- und Blitzschutzanlage zu übergeben.

Vertragslaufzeit

Beginn
11.01.2027
Ende
15.10.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).