Vergeben IT & Digitalisierung
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Lieferauftrag EU-Oberschwelle

Kauf und Pflege von Lizenzen sowie Schulungsleistungen der Anwendung ZAM und ZAM-Event

Deutscher Bundestag - Vergabereferat · Berlin · Berlin · Oberste Bundesbehörde

Vergabe-Ergebnis

Auftragsvolumen (Rahmen) 162.052 €
Eingegangene Angebote 1

Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer veröffentlicht.

Zuschlag erteilt, aber Auftragnehmer nicht strukturiert publiziert. Das eForms-Feld „Sieger wurde gewählt" (selec-w) ist gesetzt, die Vergabestelle hat den konkreten Auftragnehmer aber nicht als strukturiertes Datenfeld hinterlegt. In vielen Fällen steht der Name im Freitext der Original-Bekanntmachung.

Das Wichtigste auf einen Blick

KI-generiert
  • Beschaffung von Lizenzen und Pflegeleistungen für die Software ZAM und ZAM-Event.
  • Umfasst die Überlassung von 25 neuen Lizenzen und die Pflege bestehender Lizenzen für sechs Jahre.
  • Beinhaltet Schulungsleistungen als Rahmenvereinbarung für vier Jahre.
  • Der Auftraggeber ist der Deutsche Bundestag.

KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.

Beschreibung

Vorliegend sollen folgende Leistungen in Bezug auf die Software-Anwendungen „ZAM“ und „ZAM-Event“ beschafft werden: 1) Pflegeleistungen für die bereits vorhanden, dauerhaft überlassenen Lizenzen der Software mit einer Laufzeit von sechs Jahren (vom 1. Juli 2026 bis zum 30. Juni 2032). 2) Die Überlassung weiterer 25 Lizenzen inklusive Pflegeleistungen mit einer Laufzeit von sechs Jahren (vom 1. Juli 2026 bis zum 30. Juni 2032). 3) Schulungsleistungen für die Software als Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von vier Jahren (vom 1. Juli 2026 bis zum 30. Juni 2030).

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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

KMU-Anteil der Bieter

1 von 1 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (100 %)

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 0 · Pflege von Lizenzen der Anwendung ZAM und ZAM-Event
  • Preis nach Wichtigkeit

    Die beschriebenen Leistungen können nur vom Unternehmen Dr. Lauer + Karrenbauer erbracht werden. Rechtliche Gründe dafür, dass gemäß § 14 Absatz 4 Nummer 2 lit. c VgV nur ein bestimmtes Unternehmen die Leistung erbringen kann, liegen insbesondere bei Ausschließlichkeitsrechten wie Patent- und Urheberrechten, Vertriebslizenzen sowie sonstigen gewerblichen Schutzrechten vor.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Direktvergabe-Ankündigung

    Geplante Direktvergabe (VEAT) — 10 Tage Stillhaltefrist

  2. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen

    Auftragsvolumen (Rahmen) 162.052 €

    1 Veröffentlichung

    • 21.07.2026 Original-Veröffentlichung aktuell

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162.052 €
Auftragsvolumen (Rahmen)

Verfahrensart Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Auftragsart Lieferauftrag
Schwierigkeit Mittel KI
Standort Berlin, Berlin
Veröffentlicht 21.07.2026
CPV-Code 48900000
Software (Was ist das?)
Angebote 1
entspricht Branchen-Schnitt (Ø 2,5) (?)
Erfüllungsort Berlin
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Bieter (1)
Dr. Lauer + Karrenbauer GmbH · Saarbrücken

Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →
Vergabe-Status (?)
Vergeben – Auftragnehmer nicht genannt
Der Zuschlag wurde erteilt; der Auftragnehmer ist in dieser Bekanntmachung nicht aufgeführt.

Stillhaltefrist §134 GWB

TED-Veröffentlichung vor 4 Tagen (21.07.2026).

Theoret. Frist (elektronisch)
10 Tage · spätestens 31.07.2026
Theoret. Frist (postalisch)
15 Tage · spätestens 05.08.2026

Hinweis: Maßgeblich ist der Tag der Information durch den Auftraggeber (§134 Abs. 1 GWB), nicht das TED-Datum. Die Information kann mehrere Tage vor der Veröffentlichung erfolgt sein. Berechnen Sie die Frist anhand Ihres Eingangsdatums. Mehr zur Frist →


Ø Bieter in der Branche 2.5
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 31.532 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in IT & Digitalisierung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 18.467 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 20 Tage
Schätzwert-Abweichung -3%
KMU-Bieteranteil 21%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Berlin
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, Bonn

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragnehmer

Zuletzt geprüft am 23.07.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche: