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Beschaffung ein Stück Gerätewagen Logistik GW-L2 (Fahrgestell und Aufbau)
Stadt Pforzheim - Zentrale Vergabestelle · Pforzheim · Baden-Württemberg · Kommunaler Auftraggeber
Frist vorbei — aktuelle Ausschreibungen in Fahrzeuge & Fuhrpark →Beschreibung
Beschaffung ein Stück Gerätewagen Logistik nach DIN EN 1846-M-2 und DIN 14555-22 (Fahrgestell mit Aufbau)
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Fahrzeuge & Fuhrpark
Beschaffung eines Stück Gerätewagen Logistik (GW-L2) inklusive Fahrgestell und Aufbau gemäß DIN EN 1846-M-2 und DIN 14555-22.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU, VGV, GWB
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Technischer Wert 40 %Qualität
Technischer Wert anhand der Angaben im Angebot zu Fahrgestell, Aufbauausführung, u. Gewichtsbilanz
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Preis 40 %
Angebotspreis gem. Leistungsbeschreibung
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Lieferfrist 20 %Qualität
Kürzester wertbarer Zeitraum
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Nachweis zur Zertifizierung nach ISO 9001 und ISO 14001
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Nachweis Berufshaftpflichtversicherung, Eigenerklärung zur Tariftreue
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Durchschnittlicher Jahresumsatz
die Angaben sind anhand des Vordrucks der Eingerklärung zur Eignung abzugeben
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Gesamtjahresumsatz
die Angaben sind anhand des Vordrucks der Eingerklärung zur Eignung abzugeben
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Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)
aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftisjahren.
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Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz
aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftisjahren.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Studien- und Forschungseinrichtungen
Nachweis Firmensitz sowie relevante Tochtenfirmen (getrennt nach Losen)
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Werkzeuge, Anlagen, technische Ausrüstung
für das Fahrzeug sind alle Normen- und Vorschriften in der Ausführung der Bundesrepublik Deutschland zu berücksichtigen: DIN EN 1846 in allen Teilen, EN 14043, DIN 14502 - und 3 sowie alle mitgeteilten Normen
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Qualitätsmanagement
für das Fahrzeug sind alle Normen- und Vorschriften in der Ausführung der Bundesrepublik Deutschland zu berücksichtigen. Das Fahrzeug und die Aufbauart muss durch durch einen zugelassenen Sachverständigen gemäß Feuerwehr - Geräteprüfordnung (DGUV Grundsatz 305-002) abgenommen werden. Das Fahrzeug muss so ausgeführt sein, dass die Vorgaben der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über Zuwendungen für das Feuerwehrwesen (VwV Zuwendungen Feuerwehrwesen - VwV-Z-Feu) unbedingt eingehalten werden
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Kontrolle durch Qualitätsprüfstellen
Für das Fahrzeug sind u.a. folgende Normen und Vorschriften in der Ausführung der Bundesrepublik Deutschland zu berücksichtigen: DIN EN 1846 in allen Teilen, DIN 14502-2 und 3 DIN 14507-2 Alle anerkannten Regeln der Technik Straßenverkehrszulassungsordnung StVZO Das Fahrzeug muss zwingend nach StVZO zulassungsfähig sein Vorschriften über elektrische Anlagen VDE- / DIN-/ EN-Normen Unfallverhütungsvorschriften Das Fahrzeug und die Ausbauart muss durch einen zugelassenen Sachverständigen gemäß Feuerwehr - Geräteprüfordnung (DGUV Grundsatz 305-002) abgenommen werden. Das Fahrzeug muss so ausgeführt sein, dass die Vorgaben der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über Zuwendungen für das Feuerwehrwesen (VwV Zuwendungen Feuerwehrwesen - VwV-Z-Feu) eingehalten werden, Beschriebene Änderungen sind mit dem Auftraggeber bei der ersten Baubesprechung zu dokumentieren. Der Auftragnehmer hat auf notwendige Ausnahmegenehmigungen frühzeitig hinzuweisen Der Auftragnehmer muss nach ISO 9001 und ISO 14001 zertifiziert sein
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Der Bieter hat eine repräsentative Referenzliste mit vergleichbarer Leistung von ausgelieferten GW-L2
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Durchschnittliche Personalstärke
Angaben gem. der Anforderungen aus dem Vordruck der Eigenerklärung zur Eignung aus den letzten 3 Geschäftsjahren
Weitere Anforderungen
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Umweltmanagement-Zertifikat (unabhängige Stelle)
Sofern weitere Produkte im Leistungsverzeichnis mit entsprechenden Umweltzertifizierungen angeboten werden können, sind auch hierfür die Nachweise (z.B. FSC, EU-Ecolabel) mit dem Angebot vorzulegen.
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Qualitätsmanagement-Zertifikat (unabhängige Stelle)
Sofern weitere Produkte im Leistungsverzeichnis mit entsprechenden Umweltzertifizierungen angeboten werden können, sind auch hierfür die Nachweise (z.B. FSC, EU-Ecolabel) mit dem Angebot vorzulegen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit, Weitere Anforderungen. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135 und 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind: § 160 Abs. 3, Antrag (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 08.05.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 5.261 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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