AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.07.2026 05:58 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/e33647f8-ef62-44ef-a5ff-ae9474cc2da9/

RV Werkstattaustattung

Notice-ID: e33647f8-ef62-44ef-a5ff-ae9474cc2da9 · Procedure-ID: d3d39e88-238a-47f6-bfc7-fbefc7f4f591

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Stammdaten

Auftraggeber
BAAINBw, Koblenz
Veröffentlicht
22.05.2024
Frist (Submission)
25.06.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
43800000 — Bergbau- und Bohrgeräte
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
Verteidigung & Sicherheit

Beschreibung

Der Liefer- und Leistungsumfang umfasst neben der Beschaffung und Integration von stationären und mobilen Werkzeugen/Werkstattausstattung auch die Erstellung und Lieferung von technischen Unterlagen, Gefährdungsbeurteilungen und Dokumentationen sowie die Durchführung von Schulungen. Die Werkstattausstattung umfasst neben Handwerkzeugen auch Maschinen zur Material- und Oberflächenbearbeitung, Komponenten zur Herstellung und Bearbeitung von Elektronikkomponenten, Messtechnik, Arbeitsschutzausstattungen sowie Mobiliar. Neben der Lieferung von Geräten ist deren Integration am Truppenstandort sowie die Darlegung von Gefahren und der zugehörigen Mitigationsmaßnahmen unter Beachtung der aktuellen Arbeitsschutzvorschriften Bestandteil des Beschaffungsvorhabens.

Vertragslaufzeit

Periode
84 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).