Präqualifikation / Eignungsnachweise
Die Kalibrierbescheinigungen sind dem Auftraggeber vor Arbeitsbeginn unaufgefordert vorzuweisen.
Helmholtz-Zentrum hereon GmbH · Geesthacht · Schleswig-Holstein · Nachgeordnete Behörde
Angebote bis 03.11.2026, 12:00 Uhr (noch 27 Tage)
Die Helmholtz-Zentrum hereon GmbH (Hereon) ist eine gemeinnützige Forschungseinrichtung und eine der 18 Mitgliedseinrichtungen der Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e. V. Die Aufwendungen des Hereon werden zu 90% vom Bund (BMFTR - Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt) und zu 10% von den vier Konsortialländern (Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Brandenburg) finanziert. Die satzungsmäßige Aufgabe der Gesellschaft ist es, im multidisziplinären Verbund Forschung und Entwicklung, insbesondere auf den Gebieten der Materialforschung, der Küsten-, Klima- und Umweltforschung sowie der regenerativen Medizin zu betreiben. Gegenstand der Vergabe ist die Dienstleistungen zur Durchführung von Prüfungen elektrischer Betriebsmittel, elektrischer Maschinen, elektrischer Schweißmaschinen, Laborgeräten und sonstiger elektrischer Arbeitsmittel gemäß den gesetzlichen und normativen Anforderungen an mehreren Standorten des Auftraggebers. Ziel ist die rechtssichere Durchführung, Dokumentation und Nachverfolgung aller erforderlichen Erst-, Wiederholungsprüfung gemäß: - DGUV Vorschrift 3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" - Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) - TRBS 1201 - TRBS 1203 - DIN EN 50678 (VDE 0701) Prüfung nach Instandsetzung - DIN EN 50699 (VDE 0702) Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte - DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1) Elektrische Ausrüstung von Maschinen - DIN EN 60974 (VDE 0544) Lichtbogenschweißeinrichtungen 1. Kurzbeschreibung Die o.g. Prüfung sind ausschließlich von befähigte Personen gemäß TRBS 1203, als Elektrofachkraft durchzuführen. Schriftliche Befähigungsnachweise des Prüfpersonals, zum Prüfen von elektrischen Betriebsmitteln, Maschinen und Schweißgeräten sind dem Auftraggeber zu bestätigen und vorzuweisen. Der Auftragnehmer hat Gefährdungsbeurteilungen gemäß §5, §6 Arbeitsschutzgesetz für die Prüftätigkeiten dem Auftraggeber vor Arbeitsaufnahme vorzuweisen. Die Prüfungen sind eigen
Die vollständige Beschreibung ist für registrierte Nutzer verfügbar.
Branche: Beratung & Dienstleistungen
Das Wichtigste auf einen Blick
Gesucht wird ein Dienstleister für die Prüfung elektrischer Betriebsmittel, Maschinen und Geräte gemäß DGUV V3 und weiteren Normen an mehreren Standorten.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
EU Sanktion (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): EU Sanktion
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Die folgenden Textstellen stammen wortwörtlich aus der Bekanntmachung der Vergabestelle. Wir stellen sie strukturiert dar, ohne sie zu paraphrasieren oder zu interpretieren. Die Zuordnung zu Kategorien erfolgt KI-gestützt — die Zitate selbst sind unverändert und via Substring-Match verifiziert (KI-Transparenz nach Art. 50 EU AI Act).
Die Kalibrierbescheinigungen sind dem Auftraggeber vor Arbeitsbeginn unaufgefordert vorzuweisen.
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