Zertifikate
gemäß DIN EN ISO 9001:2015 (inkl. Messmittelsystem) zertifiziert
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) - Oberpfaffenhofen · Weßling · Bayern · Zusammenschluss öffentlicher Auftraggeber
Frist vorbei — Zuschlag ansehen · an esz AG calibration & metrology →Diese Frist ist vorbei — die nächste muss es nicht sein.
Wer Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) - Oberp… beobachtet, bekommt neue Ausschreibungen dieser Vergabestelle per E-Mail — am Tag der Veröffentlichung statt Wochen später über eine Suchmaschine.
Kostenlos beobachten →Das DLR-Institut für Kommunikation und Navigation (KN) ist gemäß DIN EN ISO 9001:2015 (inkl. Messmittelsystem) zertifiziert. Die vorhandenen Mess- und Prüfmittel (MuP) werden für wissenschaftliche Arbeiten benötigt und werden erfasst, kalibriert (bei Bedarf oder regelmäßig) sowie entsprechend der Kalibrierhäufigkeit und des Kalibrierzustandes gekennzeichnet. Die regelkonforme Handhabung von MuP ist ein zentraler Aspekt bei der wissenschaftlichen Arbeit. Ergebnisse müssen nachvollziehbar und reproduzierbar sein, die Datenerhebung muss lege artis erfolgen, und die Resultate (insbesondere Primärdaten) müssen zusammen mit der angewendeten Methodik dokumentiert werden. Der Hauptstandort des Instituts befindet sich in Oberpfaffenhofen (hier: Münchener Str. 20, 88234 Weßling). Eine Abteilung ist zudem im Argelsrieder Feld in Weßling, eine weitere in 17235 Neustrelitz ansässig. Zielsetzung ist die systematische, effiziente, betriebswirtschaftlich sinnvolle bzw. vertretbare Kalibrierung aller jeweils aktuell vorhandenen und zu kalibrierenden MuP durch eine fachlich qualifizierte Firma. Diese soll die Geräte vorrangig selbst kalibrieren. Falls eine auftragnehmerinterne Kalibrierung nicht durchgeführt werden kann, ist eine Zusammenarbeit mit den relevanten Herstellern bzw. entsprechenden, qualifizierten Unterauftragnehmern zu gewährleisten.
Branche: Bildung & Forschung
Gesucht wird eine fachlich qualifizierte Firma zur systematischen und effizienten Kalibrierung von Mess- und Prüfmitteln für das DLR-Institut für Kommunikation und Navigation.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn • der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat, • der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, • der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, • nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2020/S 026-059398 Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Die folgenden Textstellen stammen wortwörtlich aus der Bekanntmachung der Vergabestelle. Wir stellen sie strukturiert dar, ohne sie zu paraphrasieren oder zu interpretieren. Die Zuordnung zu Kategorien erfolgt KI-gestützt — die Zitate selbst sind unverändert und via Substring-Match verifiziert (KI-Transparenz nach Art. 50 EU AI Act).
gemäß DIN EN ISO 9001:2015 (inkl. Messmittelsystem) zertifiziert
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