AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/e369d86f-c807-45f6-b462-cba6bd3bf091) · Abgerufen am 02.08.2026 13:46 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/e369d86f-c807-45f6-b462-cba6bd3bf091/

Rahmenvereinbarung für die Produktion von Filmen für die digitalen Kanäle der Abteilung Kommunikation“ der Stiftung Deutsches Historisches Museum

Notice-ID: e369d86f-c807-45f6-b462-cba6bd3bf091 · Procedure-ID: 5f95f9f0-f811-4017-b4e0-b60a9eefa61b

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Stammdaten

Auftraggeber
Stiftung Deutsches Historisches Museum, Berlin
Veröffentlicht
08.02.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
92110000 — Freizeit und Kultur
Branche
Kultur & Veranstaltungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Stiftung Deutsches Historisches Museum (DHM) beabsichtigt im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens gemäß § 17 VgV, eine Rahmenverbeinbarung für die Produkton von Filmen für die digitalen Kanäle der Abteilung Kommunikation zu vergeben. Der Rahmenvertrag umfasst die Produktion von Filmen für seine digitalen Kanä-le (Website, Blog,Social Media-Kanäle: You Tube, Facebook, Twitter und Insta-gram) zu Ausstellungen und Veranstaltungen, den Sammlungen und der Restaurierung sowie der Bildung und Vermittlung

Vertragslaufzeit

Periode
1 Jahr
Beginn
01.01.2024
Ende
31.12.2024

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Bietergemeinschaft Pony Factory GmbH + a prima vista Team und Technik GmbH & Co. KG

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).