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Neubau eines Feuerwehrhauses mit 2 Fahrzeugboxen in Schmiechen-Schelklingen
Stadt Schelklingen · Schelklingen · Baden-Württemberg · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenTragwerksplanung gemäß § 52 HOAI 2021🏆 HERZOG + GRIMM Ingenieurgesellschaft PartG mbB Beratende Ingenieure · Penzberg
- HERZOG + GRIMM Ingenieurgesellschaft PartG mbB Beratende Ingenieure · Penzberg
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 23 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Die Stadt Schelklingen plant in der Ortsmitte in Schmiechen den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die freiwillige Feuerwehr Schmiechen. Es werden 2 Stellplätze der Größe 2 mit einer evtl. Erweiterung für einen 3. Stellplatz benötigt. Das Gebäude ist zweigeschossig, teilweise unterkellert und wird mit einer Kleiderkammer, einem Schulungsraum sowie einem Raum für die Jugendfeuerwehr zusätzlich ausgestattet. Das bestehende landwirtschaftliche Anwesen wird von der Stadt Schelklingen vorab abgerissen und für den Neubau hergerichtet.
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📅 Laufzeit endet am 31.07.2027
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Erfahrung der Projektverantwortlichen - Persönliche Referenzen Projektleiter - Tragwerksplanung 700 Pkt.Qualität
Anzugeben sind 2 persönliche Referenzen des Projektleiters im Hochbau mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung, bei denen Sie die Tragwerksplanung gemäß § 52 HOAI 2021 unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht haben. Für jedes Referenzprojekt ist ein Projektdatenblatt (je max. 2 DIN A4-Seiten) mit prüfbaren Angaben zu allen Inhalten der Projektmerkmale und Mindestbedingungen sowie dem Ansprechpartner des Auftraggebers inklusive Kontaktdaten einzureichen. Die Mindestbedingungen müssen von jedem Referenzprojekt separat erfüllt werden, damit das jeweilige Referenzprojekt in die Wertung eingehen kann. *Die Projektmerkmale, die für Referenzen 1 ODER 2 angegeben werden können, gehen jeweils nur einmal in die Wertung ein. Mindestbedingungen: Abschluss der letzten beauftragten und vollständig erbrachten Leistungsphase der Projekte jeweils ab dem 01.01.2016 und vor Einreichungsfrist dieses Teilnahmeantrags. Die Referenzprojekte müssen jeweils mindestens in die Honorarzone III gemäß Anlage 14.2 HOAI eingeordnet sein. Bewertungsmatrix für Projektmerkmale jeweils für die Referenzprojekte 1+2: Anrechenbare Kosten KG 300 + 400: >900.000 € = 150 Punkte / <900.000 € und > 700.000 € = 100 Punkte. / < 700.000 € = 0 Punkte. Jeweils beauftragte und vollständig erbrachte Leistungsphasen 1 - 6 gemäß § 52 HOAI 2021 (Bei reduziertem Leistungsbild werden die maximal erreichbaren Punkte wie folgt reduziert: LPH 1 = 3 Punkte / LPH 2 = 10 Punkte LPH 3 = 15 Punkte / LPH 4 = 30 Punkte / LPH 5 = 40 Punkte / LPH 6 = 2 Punkte.) *Referenz 1 ODER 2: Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen = 100 Punkte. *Referenz 1 ODER 2: Das Referenzprojekt war das eines öffentlichen Auftraggebers (öAG gemäß § 99 GWB) bzw. die Realisierung des Projekts erfolgte unter Beachtung des öffentlichen Bau- und Vergaberechts = 100 Punkte.
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Honorar 300 Pkt.Preis
Die maximale Punktzahl von 300 Punkten für das Zuschlagskriterium E.2.1 erhält das Honorarangebot mit dem niedrigsten Gesamthonorar. Die weiteren Honorarangebote werden zum niedrigsten Honorarangebot ins Verhältnis gesetzt und mit der Maximalpunktzahl multipliziert: ZHonorar = 300*PBestangebot/PAngebot
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell gültigen Fassung. Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf §160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegenVergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 115 Tage nach Fristende
Auftragnehmer HERZOG + GRIMM Ingenieurgesellschaft PartG mbB Beratende Ingenieure1 Veröffentlichung
- 14.04.2025 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 2.560 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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