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Sicherheitsdienste, ANKER-Dependance Musenbergstraße, München
Regierung von Oberbayern · München · Bayern · Landesbehörde
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenSicherheitsdienste, ANKER-Dependance Musenbergstraße, München🏆 Brother Security GmbH · Hannover
- Brother Security GmbH · Hannover
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 23 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: Brother Security GmbH. Die übrigen 22 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Der Freistaat Bayern betreibt, vertreten durch die Regierung von Oberbayern die „ANKER-Dependance für Asylbewerber in München, Musenbergstraße 25-27. Die Dependance dient der Unterbringung von Asylbewerbern mit einer durchschnittlichen Verweildauer von 6 bis 18 Monaten. Bei der Dependance handelt es sich um eine sozial sensible Liegenschaft, deren Räumlichkeiten und auch Bewohner eines besonderen Schutzes bedürfen. Oberste Ziele des AG sind die Sicherstellung des Schutzes von Leib, Leben, Gesundheit und Eigentum sowie anderer Rechtsgüter der Asylbewerber, Mitarbeiter des AG, Mitarbeiter der Dienstleister des AG sowie Mitarbeiter anderer Behörden, Besucher und sonstiger zutrittsberechtigter Personen der Dependance, der Schutz der Räumlichkeiten des AG sowie ein geordneter Betrieb der Dependance. Zur Erfüllung dieses Schutzauftrages beauftragt der AG mit der Durchführung der Sicherheitsleistungen inkl. Einlasskontrolle ein Sicherheitsunternehmen, das diese Aufgaben flexibel, zuverlässig und mit qualifizierten Mitarbeitern fachgerecht durchführt.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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📄 Unterlagen
1. Die Mindestanforderungen an die Referenzen zum Bewachungsumfang (Ziffern 2.3.1.2.6 und 2.3.1.3.6 ) wurde dahingehend geändert, dass eine 24-Stunden Bewachung nicht mehr erforderlich ist. Die Mindestanforderung lautet nun wie folgt: "Der Referenzauftrag muss eine stationäre, durchgehende Bewachung an sieben Tagen der Woche über das gesamte Jahr umfassen." 2. Im Abschnitt Produkte/Leistungen wurden die Angaben zur Anzahl der Sicherheitsmitarbeiter mit Unterrichtung und der Sicherheitsmitarbeiter mit Sachkundeprüfung entsprechend der Vergabeunterlagen angepasst. 3. Im Abschnitt Vergabeunterlagen wurde das Dokument: Verfahrenshinweise und Besondere Bewerbungsbedingungen" angepasst. Der Gliederungspunkt 2 Dokumentenverzeichnis wird durch den Gliederungspunkt 2 Dokumente ersetzt.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn (10) Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs.2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als fünfzehn (15) Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs.1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrages verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge/Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
- Frist 23.04.2026 Original-Veröffentlichung
- Frist 23.04.2026 1. Die Mindestanforderungen an die Referenzen zum Bewachungsumfang (Ziffern 2.3.1.2.6 und 2.3.1.3.6 ) wurde dahingehend geändert, dass eine 24-Stunden Bewachung nicht mehr erforderlich ist. Die Mindestanforderung lautet nun wie folgt: "Der Referenzauftrag muss eine stationäre, durchgehende Bewachung an sieben Tagen der Woche über das gesamte Jahr umfassen." 2. Im Abschnitt Produkte/Leistungen wurden die Angaben zur Anzahl der Sicherheitsmitarbeiter mit Unterrichtung und der Sicherheitsmitarbeiter mit Sachkundeprüfung entsprechend der Vergabeunterlagen angepasst. 3. Im Abschnitt Vergabeunterlagen wurde das Dokument: Verfahrenshinweise und Besondere Bewerbungsbedingungen" angepasst. Der Gliederungspunkt 2 Dokumentenverzeichnis wird durch den Gliederungspunkt 2 Dokumente ersetzt.
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 47 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Brother Security GmbH1 Veröffentlichung
- 09.06.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 421 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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