AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.autobahn.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19a103b7777-49bd008adfbb8756) · Abgerufen am 31.08.2026 01:24 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/e39ccc1d-482d-4f43-a35c-c2c1111be9ae/

Tägliche Reinigung der PWC-Anlagen auf Rastanlagen

Notice-ID: e39ccc1d-482d-4f43-a35c-c2c1111be9ae · Procedure-ID: bf7af6e6-d536-4d09-a656-71bd5305a99d

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Stammdaten

Auftraggeber
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nord, Hamburg
Veröffentlicht
27.10.2025
Frist (Submission)
27.11.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90911200 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Tägliche Reinigung der PWC-Anlagen auf Rastanlagen an der BAB 7, 210, 215 und 23 im Bereich der Autobahnmeisterei Schleswig, Neumünster und Elmshorn - in 3 Losen

Lose

3 Lose (max. 3 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 3 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Los 1 AM Schleswig

Erfüllungsort
Schleswig

Los 2 — Los 2 AM Neumünster

Erfüllungsort
Neumünster

Los 3 — Los 3 AM Elmshorn

Erfüllungsort
Elmshorn

Vertragslaufzeit

Beginn
01.03.2026
Ende
28.02.2027
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).