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Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen in den landkreiseigenen Flüchtlingsunterkünften im Landkreis Lüneburg
Zentrale Vergabestelle - Kooperation Landkreis Lüneburg - Harburg · Winsen/Luhe · Niedersachsen · Kommunaler Auftraggeber
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Die Hauptaufgabe des Sicherheitsdienstunternehmens besteht sowohl in dem Schutz vor Beeinträchtigungen und Übergriffen auf die Flüchtlingsunterkünfte / den untergebrachten Bewohnern von außen, als auch innerhalb der jeweiligen Flüchtlingsunterkünfte (Sicherung und Bewachung der Flüchtlingsunterkünfte). Der Auftragnehmer wird zu diesen Zwecken seine Leistungen in gleichbleibend hoher Qualität erbringen. Der Auftragnehmer erhält Zugang zu allen notwendigen Gebäudeeinrichtungen und Räumlichkeiten, die für die Leistungserbringung notwendig sind. Primär tritt der Wachschutz bei seinen eigenen und unterstützenden Aufgaben durch seine körperliche Präsenz in Erscheinung. Sich abzeichnenden Konflikten oder Gefahrensituationen im Umgang mit Asylsuchenden und Flüchtlingen wirken die Wachkräfte grundsätzlich deeskalierend entgegen. Realisiert sich die Gefahr gleichwohl, ist es die vorderste Aufgabe des Wachschutzpersonals die Rechtsgüter (insbesondere Leben, Gesundheit und körperliche Unversehrtheit) der untergebrachten Personen, Mitarbeiter des Betreibers, des AG und sonstiger Personen in den Einrichtungen zu schützen. Liegt demnach eine Notwehr- oder eine Notstandslage (§§ 32 und 34 Strafgesetzbuch) vor, so ergreift das Wachschutzpersonal die erforderlichen und gesetzlich gestatteten Maßnahmen und Mittel, um die Gefahr abzuwehren. Darüber hinaus hält das Wachschutzpersonal den Täter vorläufig fest, soweit die Voraussetzungen gemäß § 127 Abs. 1 StPO vorliegen. Die vom Auftragnehmer eingesetzten Beschäftigten nehmen keine hoheitlichen Tätigkeiten wahr. Sie üben ihre Tätigkeit im Rahmen der jedermann zustehenden Rechte aus. Das eingesetzte Wachschutzpersonal wirkt bei aufkommenden Konflikten deeskalierend auf die jeweiligen Betroffenen ein und stellt bei Bedarf Kontakt zu den Sicherheitsbehörden (Polizei und/oder Ordnungsamt) her. Die Wachkräfte weisen im Notfall die eintreffenden Rettungskräfte / Hilfskräfte / Dienstkräfte der Polizei in die jeweilige Lage ein. Zu den vom Auftr
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Verteidigung & Sicherheit
Gesucht werden Dienstleister für Sicherheitsleistungen in zwei landkreiseigenen Flüchtlingsunterkünften im Landkreis Lüneburg.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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📅 Laufzeit endet am 30.11.2027
Diese Ausschreibung ist abgeschlossen. Laut der Zuschlags-Bekanntmachung zu diesem Verfahren läuft der vergebene Auftrag bis zum genannten Datum. Er kann laut Bekanntmachung bis zu 2× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug oder Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung zu Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung, dass der Bieter/die Bieter einer Bietergemeinschaft keinen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8 April. 2022 über restriktive Maßnahme angesichts der Handlungen Russlands hat/haben (das entsprechende Formular "Eigenerklärung-VO-2022-833.pdf" liegt in den Vergabeunterlagen) Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärung zu Mindestentgelte nach NTVergG (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Einhaltung der Vorgaben des NTVergG (Mindestentgelte) ist durch Abgabe einer Erklärung zur Umsetzung des NTVergG (entsprechendes Formular liegt den Vergabeunterlagen bei) zu bestätigen. Sofern Nachunternehmer eingesetzt werden, ist die Erklärung zu den Mindestentgelten auch zusätzlich von diesen einzureichen.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Bitte beachten Sie, dass diese Bescheinigung nicht in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt ist.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Nachweis von Referenzen für Dienstleistungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Referenzliste von wesentlichen, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Leistungen
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Anforderungen an die Einsatzleitung (B 3.4. Leistungsbeschreibung) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): a) Die Einsatzleitung muss über mindestens zwei Jahre einschlägige Berufserfahrung verfügen und erfolgreich eine Sachkundeprüfung gemäß § 11 BewachV bei einer Industrie- und Handelskammer abgelegt haben (alternativ anstelle der Sachkundeprüfung: Nachweise im Sinne des § 8 Nr. 1-3 BewachV gem. § 12 BewachV). b) Die Einsatzleitung muss zudem über eine Ausbildung zur Brandschutzhelferin bzw. zum Brandschutzhelfer gemäß den Technischen Regeln für Arbeitsstätten - Maßnahmen gegen Brände (Arbeitsschutzrichtlinie A2.2) verfügen (vgl. auch § 10 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz). c) Des Weiteren wird für die Einsatzleitung das Sprachniveau B2 (Deutsch) vorausgesetzt. d) Darüber hinaus muss für die Einsatzleitung mindestens ein Referenzprojekt benannt werden, das gleichzeitig die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllt: - Referenz aus den letzten 5 Jahren (Zeitraum 08/2020 bis 08/2025) zu Sicherheitsdienstleistungen in einer Flüchtlingsunterkunft. - Die Einsatzleitung muss in dem Referenzprojekt mindestens für einen Zeitraum von 6 Monaten durchgängig als Einsatzleitung tätig gewesen sein.
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Berufliche und persönliche Qualifikation und Kenntnisse des Personals (B 3.1 - 3.3. Leistungsbeschreibung) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Für sämtliche im Rahmen dieses Auftrages eingesetzten Kräfte gilt, dass diese über die mittels der folgenden Dokumente nachzuweisenden Qualifikationen und Kenntnisse verfügen müssen: - Sprachniveau B1 (Deutsch); - Nachweis einer vor der Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung nach § 34a Abs. 1a Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit §§ 9 ff. BewachV für jede eingesetzte Person; - Einweisung in die rechtlichen Grenzen des vorläufigen Festhalterechts (§ 127 Abs. 1 StPO) und das Notwehr- und Nothilferecht (§§ 32, 34 StGB); - Schulung in deeskalierendem Verhalten bei Gefahrensituationen; der letzte Besuch einer Schulung darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen, spätestens nach diesem Zeitraum sind Auffrischungs-Lehrgänge zu belegen; - Schulung in Erster-Hilfe, nachzuweisen durch ein entsprechendes Kurszertifikat eines externen Dienstleisters "Ersthelferausbildung": Der letzte Besuch darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen und ist spätestens alle zwei Jahre aufzufrischen; - Regelmäßiger Besuch von Brandschutz-Lehrgängen (Fortbildung zum Brandschutzhelfer, auf der Grundlage DGUV 205-023): Der letzte Besuch darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen und ist spätestens alle zwei Jahre aufzufrischen - die beschäftigten Wachkräfte sind im Bewacherregister eingetragen - Die Wachkräfte des Auftragnehmers besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit gemäß § 34a Abs. 1a GewO - Nachweis einer ausreichenden medizinischen Vorsorge, insbesondere Schutzimpfungen (Hepatitis A+B, Masern) Zudem müssen dem AG für das einzusetzende Personal erweiterte Führungszeugnisse ohne Einträge (nicht älter als 3 Monate) vorgelegt werden, verbunden mit einer Eigenerklärung der Mitarbeiter, dass aktuell kein Verfahren gegen sie wegen eines Körperverletzungs-, Sexual-, Staatsschutzdeliktes oder wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) oder Arzneimittelgesetz (AMG) anhängig ist.
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Liste des einzusetzenden Personals (B 3.1. Leistungsbeschreibung) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Auftragnehmer legt dem AG eine Liste derjenigen Mitarbeiter, die unmittelbar mit der Erbringung der Sicherungs- und Bewachungsleistungen betraut werden sollen, vor. Die Liste muss über eine fortlaufende Nummerierung für die Mitarbeitenden verfügen und weist deren Vor- und Nachnamen sowie Geburtsort und -datum aus. Der Auftragnehmer erstellt zudem übersichtliche Anlagen zu der Liste, die die für den Nachweis erforderlichen Zertifikate und Urkunden übersichtlich (nach Mitarbeitenden sortiert) aufgliedern.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
- Frist 25.09.2025 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 110 Tage nach Fristende
Auftragnehmer K&L Dienstleistungen GmbHZuschlagswert 40.625 €1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 880 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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