AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Architektenleistungen nach Teil 3 Abschnitt 1 HOAI
Stammdaten
- Auftraggeber
- Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Mannheim und Heidelberg Dienstsitz Mannheim, Mannheim
- Veröffentlicht
- 07.04.2025
- Frist (Submission)
- 08.05.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71221000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Geschätzter Wert
- 275.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Schlossberg 1, 69117 Heidelberg, HD, PP, Ertüchtigung Polizeidienstgebäude, Schlossberg 1, Architektenleistungen nach Teil 3 Abschnitt 1 HOAI, Objektplanungsleistungen für Gebäude nach Teil 3 Abschnitt 1 der HOAI 2021, Grundleistungen der LPH 5 bis 8 sowie Besondere Leistungen der LPH 5 und 8, auf Grundlage der bestehenden Planung und erteilten Baugenehmigung. Das Gebäude Schlossberg 1 wurde 1879 erbaut, aktuell beherbergt das Gebäude eine Dienststelle der Polizei. Die Bruttofläche beträgt von 1.094 m² der Bruttorauminhalt 3810 m3. Das Grundstück liegt in der Altstadt und das Gebäude selbst unterliegt dem Denkmalschutz. Zur Dienststelle gehören ebenfalls Garagen am Schlossberg 5. Ursprünglich als kleinere Umbaumaßnahme gestartet soll das Gebäude 2025-2027 generalsaniert werden. Die Baugenehmigung für die Generalsanierung liegt vor. Die Umsetzung der Planung soll entsprechend der Genehmigung, erfolgen. Im Rahmen der Entwurfsplanung wurden Schadstoffgutachten, ein Brandschutzkonzept sowie ein Sicherheitskonzept erarbeitet, deren Umsetzung Bestandteil der Maßnahme ist. Die Bauwerkskosten (KG 300+400) belaufen sich auf 4,11 Mio. EURO brutto. Die Baudurchführung ist vorgesehen von August 2026 - September 2027.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.08.2025
- Ende
- 01.10.2027
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 08.05.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.