AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 21.04.2026 02:31 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/e3f3f4c3-5d43-4782-923a-e0edc284bc9e/

Oberflächenabdichtung Deponieabschnitt B2_Deponie Nißma - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)

Notice-ID: e3f3f4c3-5d43-4782-923a-e0edc284bc9e · Procedure-ID: 4248f8ea-a0e4-465a-9fee-bf276c30c65f

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Stammdaten

Auftraggeber
Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd-AöR Görschen, Mertendorf OT Görschen
Veröffentlicht
13.05.2025
Frist (Submission)
17.06.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71317200 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Im Rahmen der Stilllegung der Deponie Nißma soll der Abschnitt B 2 mit einer Oberflächenabdichtung versehen werden. Die Bauleistungen erfolgen im Bereich der Deponie Nißma, wobei die eigentlichen Bauarbeiten auf einer Gesamtfläche von rund 2,5 ha stattfinden. Auf Grund der Größe und der zeitlichen Abhängigkeiten wird von einer Bauzeit von August 2025 bis März 2027 ausgegangen. Für diese Bauleistungen sind die Überwachungsleistungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators inkl. erforderlicher Anpassungen des vorhandenen Arbeits- und Si-cherheitsplanes zu erbringen.

Vertragslaufzeit

Beginn
28.08.2025
Ende
05.03.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
44 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. und 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Halle (Saale)

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).