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5,56mm x 45 2DK-1LS-1HK, 200er Gurt
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr · Koblenz · Rheinland-Pfalz · Bundesbehörde
Angebote bis 25.08.2026, 13:00 Uhr (noch 9 Tage)
Beschreibung
Patronen 5,56mm x 45 gegurtet Verhältnis: 2 Doppelkern - 1 Leuchtspurt - 1 Hartkern, 200er Gurt (AA67) Doppelkern DM11A1; Leuchtspur DM21A1; Hartkern DM31A1
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Verteidigung & Sicherheit
Das Wichtigste auf einen Blick
- Lieferung von 5,56mm x 45 Munition, gegurtet mit spezifischem Verhältnis von Doppelkern-, Leuchtspur- und Hartkernpatronen.
- Die Munition muss den Spezifikationen DM11A1 (Doppelkern), DM21A1 (Leuchtspur) und DM31A1 (Hartkern) entsprechen.
- Es handelt sich um eine nicht-offene Vergabe mit Teilnahmewettbewerb, was eine vorherige Eignungsprüfung erfordert.
- Der Auftraggeber ist das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr.
Die Ausschreibung betrifft die Lieferung von Munition im Kaliber 5,56mm x 45, gegurtet in einem Verhältnis von 2 Doppelkern, 1 Leuchtspur und 1 Hartkern.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Achten Sie auf das jeweilige Los, die Sie bearbeiten.
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Los 1 Los 1Erfüllungsort Dorsten
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Los 2 Los 2Erfüllungsort Rosbach v.d. Höhe
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) Formlose Erklärung über den Gesamtumsatz in den Geschäftsjahren 2023, 2024 und 2025 (mindestens ein Jahresgesamtumsatz von jeweils 4.500.000,00 EUR Netto). Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen sind bis zum Ende der Teilnahmefrist vorzulegen, entweder in deutscher Sprache oder mit deutscher Übersetzung Maßgeblich ist in letzterem Fall stets die deutsche Übersetzung.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister 1. Elektronisch signierte Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular BAAINBw B-V 034/09.2017). 2. Formlose Eigenerklärung zur Darstellung der Eigentümerstruktur. 3. Formlose Eigenerklärung zu Benennung eines Ansprechpartners für dieses Verfahren mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse. 4. Elektronisch signierte Eigenerklärung, dass für das Vergabeverfahren und die sich ggf. anschließende Vertragsausführung Personal vorgesehen ist, das die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht, sodass die Kommunikation bei Kontaktaufnahme und fortlaufende Kommunikation mit dem Auftraggeber stets in deutscher Sprache erfolgen kann. 5. Elektronisch signierte Eigenerklärung, dass der Bieter den Auftraggeber bereits im laufenden Vergabeverfahren über jede Änderung seiner Organisation (bspw. Eigentümerstruktur, Umstrukturierung, Ausgliederungen) informiert. 6. Elektronisch signierte Eigenerklärung, dass eine Änderung eines Unterauftragnehmers im Auftragsfall vorher angekündigt wird. 7. Für den Nachweis der Erlaubnis der Berufsausübung gemäß § 25 VSVgV ist: a) der beglaubigte aktuelle (nicht älter als sechs Monate gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge) Auszug eines Berufs- oder Handelsregisters gemäß der unverbindlichen Liste des Anhangs VII Teil B und C der Richtlinie 2009/81/EG, wenn die Eintragung gemäß den Vorschriften des Mitgliedsstaats ihrer Herkunft oder Niederlassung Voraussetzung für die Berufsausübung ist, oder b) eine eidesstattliche Erklärung für den Nachweis der Erlaubnis der Berufsausübung gemäß § 25 VSVgV oder c) eine sonstige, vergleichbare Bescheinigung (Fremdbeleg) vorzulegen, jeweils nicht älter als sechs Monate gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge. 8. Eine Bewerber-/Bietergemeinschaft hat das Formular B-V 047 (Erklärung betreffend der Gründung einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft) vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister oder dem Wettbewerbsregister einzuholen. 9. Eigenerklärung-VO zum Nichtvorliegen von Beziehungen zu Russland im Sinne des Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/ 576 (hierzu ist das Formular Eigenerklärung-VO zu verwenden, auszufüllen, elektronisch zu signieren und dem Teilnahmeantrag beizufügen). Die Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache oder mit deutscher Übersetzung bis zum Ende der Teilnahmefrist vorzulegen. Die Nachweise dürfen nicht älter als sechs Monate gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge sein. Sofern sich der Bewerber zum Nachweis der Eignung auf Dritte/ Unterauftragnehmer/konzernverbundene Unternehmen beruft, sind die o.g. Erklärungen und Nachweise auch für die Unterauftragnehmer abzugeben. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte/ Unterauftragnehmer mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen (z. B. durch eine Verpflichtungserklärung) zur Verfügung steht. Unterauftragnehmer im Sinne der Ausschreibung sind juristische oder natürliche Personen, denen vom Auftragnehmer die Ausführung eines Teils der von ihm geschuldeten Leistungen übertragen wird. Juristische oder natürliche Personen, von denen der Auftragnehmer zur Erbringung der dem Auftraggeber geschuldeten Leistung bspw. Komponenten oder Bauteile bezieht (Lieferanten bzw. Zulieferer), sind keine Unterauftragnehmer in diesem Sinne.
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) 1. Auflistung (formlose Eigenerklärung) der Lieferungen von Munition Patrone 5,56mm x 45 der letzten 3 Jahre (mindestens Herstellung und Lieferung von insgesamt 4.200.000 Patronen 5,56mm x 45 pro Jahr in den letzten 3 Jahren). 2. Formlose Eigenerklärung über die Befähigung bzw. Kapazitäten, jeweils 3.500.000 Patronen 5,56mm x 45 HK in den Jahren 2026 und 2027 produzieren und liefern zu können. 3. Formlose Eigenerklärung, dass der Bewerber im Falle der Auftragserteilung den Zutritt zu seinem Werksgelände für amtliches Personal im Rahmen der amtlichen Güteprüfung gewährleistet und diese Personen bei Erfüllung Ihrer Aufgaben nach seinen Möglichkeiten unterstützen wird. 4. Nachweis, dass zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses die Zulassung zur Herstellung, Lieferung und Lagerung von KrWaffKontrG Material vorliegt. Sofern die Genehmigung bereits vorliegt, ist diese mit dem Teilnahmeantrag als Kopie vorzulegen. Falls der Antrag auf Erteilung der Genehmigung bislang nur gestellt wurde, ist dies mittels elektronisch signierter Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen. Falls auch noch kein Antrag gestellt worden ist, ist eine elektronisch signierte Eigenerklärung vorzulegen, dass die Beantragung so rechtzeitig erfolgt, dass die Genehmigung bis zur Zuschlagserteilung vorliegt. 5. Formlose Eigenerklärung, dass ein Kriegswaffenkontrollbuchführer vorhanden ist. Sofern die Genehmigung nach Ziffer 4 Satz 2 und 3 erst beantragt wurde/wird, ist die Genehmigung so bald wie möglich, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung nachzureichen. 6. Formlose Eigenerklärung, dass die deutsche Zulassung zum Umgang mit Explosivstoffen nach § 7 SprengG oder äquivalent (entsprechend nationaler Vorschriften im Land des Sitzes des Bewerbers) vorliegt. 7. Formlose Eigenerklärung, dass die Anlagen gemäß BImSchG/SprengG oder äquivalent (entsprechend nationaler Vorschriften im Land des Sitzes des Bewerbers) genehmigt und überwacht werden. 8. Formlose Eigenerklärung, dass ordnungsgemäße Lagermöglichkeiten, insbesondere gem. SprengG oder äquivalent (entsprechend nationaler Vorschriften im Land des Sitzes des Bewerbers), für Waffen und Munition am Fertigungsort vorhanden sind. 9. Mit dem Teilnahmeantrag ist ein Qualifikationsbericht sowie der Nachweis der Systemverträglichkeit der Patrone vorzulegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen sind bis zum Ende der Teilnahmefrist vorzulegen, entweder in deutscher Sprache oder mit deutscher Übersetzung. Maßgeblich ist in letzterem Fall stets die deutsche Übersetzung. 10. Formlose Eigenerklärung, dass die Fähigkeit, Munitionsstammkarten zu erstellen, vorhanden ist. 11. Formlose Eigenerklärung Abgabe der Munition an Dritte (hierzu ist das Formular Eigenerklärung Abgabe der Munition an Dritte.pdf zu verwenden, auszufüllen und dem Teilnahmeantrag beizufügen). 12. Die Kommunikation im gesamten Vergabeverfahren wird auf Deutsch geführt. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache oder mit deutscher Übersetzung bis zum Ende der Teilnahmefrist vorzulegen. Sofern sich der Bewerber zum Nachweis der Eignung auf Dritte / Unterauftragnehmer / konzernverbundene Unternehmen beruft, sind die o.g. Erklärungen und Nachweise auch für die Unterauftragnehmer abzugeben. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte/ Unterauftragnehmer mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen (z. B. durch eine Verpflichtungserklärung) zur Verfügung steht. Unterauftragnehmer im Sinne der Ausschreibung sind juristische oder natürliche Personen, denen vom Auftragnehmer die Ausführung eines Teils der von ihm geschuldeten Leistungen übertragen wird. Juristische oder natürliche Personen, von denen der Auftragnehmer zur Erbringung der dem Auftraggeber geschuldeten Leistung bspw. Komponenten oder Bauteile bezieht (Lieferanten bzw. Zulieferer), sind keine Unterauftragnehmer in diesem Sinne.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 9 Tage
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 15 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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