AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/e41f6a95-59a3-4b6d-8f98-19b6e86374aa) · Abgerufen am 04.10.2026 18:41 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/e41f6a95-59a3-4b6d-8f98-19b6e86374aa/

Rahmenvertrag Druckleistungen für das Deutsche Museum

Notice-ID: e41f6a95-59a3-4b6d-8f98-19b6e86374aa · Procedure-ID: 07bb1f08-9a0a-48a1-a9d7-9f7f09a976bc

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Stammdaten

Auftraggeber
Deutsches Museum von Meisterwerken der Naturwissenschaft und Technik (AdöR), München
Veröffentlicht
10.07.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79800000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Büro & Verwaltung
Auftragsvolumen (Rahmen)
507.908 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Los 1: Digitale Druckleistungen; Los 2 : Folienplot- und Schneideleistungen, Folierung; Los 3: Printmedien Jahresbericht, Museumsführer; Los 4: Printmedien Kataloge; Los 5: Imagebroschüre, Lageplan; Los 6: Werbedrucksachen; Los 7: Eintrittstickets

Lose

7 Teilpositionen (in der TED-Quelle als Lots gemeldet, vermutlich Sub-Positionen — Heuristik, siehe Glossar „Teilposition").

Vertragslaufzeit

Beginn
31.05.2026
Ende
01.06.2030

Vergabe-Status

Auftragnehmer (6)
Aumüller Druck GmbH & Co.KG · Druckhaus Sportflieger GmbH · Haubold + Sperling GmbH · Kroul Werbetechnik GmbH · Rainbowprint GmbH · RMO Druck GmbH
Vertragsabschluss
15.06.2026
Zuschlagsentscheidung
15.06.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern-Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (6)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).