AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 11.05.2026 00:28 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/e425be4e-e931-4adc-9223-bab385e8945b/

Planmäßige Instandsetzung (Zwischeninstandsetzung) Korvette Kl. 130 OLDENBURG

Notice-ID: e425be4e-e931-4adc-9223-bab385e8945b · Procedure-ID: 394e8a77-e39b-4d9a-bfe2-abb92381dbc7

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Marinearsenal Dienstort Rostock, Rostock
Veröffentlicht
16.05.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
50000000 — Reparatur und Instandhaltung
Branche
Verteidigung & Sicherheit
Rechtsgrundlage
Verteidigung & Sicherheit

Beschreibung

Das Marinearsenal beabsichtigt eine planmäßige Instandsetzung der Korvette Kl. 130 OLDENBURG im Marinearsenal Dienstort Rostock (Liegenschaft Warnowwerft) als Eigeninstandsetzung durchzuführen. Die Einheit wird im Laufe des Vorhabens gedockt und komplett eingezeltet. Am Schiff werden umfangreiche Arbeiten an schifftechnischen Anlagen und inhaltlich passende technische Änderungen durchgeführt. Das Marinearsenal stellt dabei die notwendige Infrastruktur einschließlich des Docks zur Verfügung. Für die notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen werden fachliche Arbeitspakete gebildet, die jeweils in sparaten Vergabeverfahren an externe Firmen vergeben werden. Das gegenständliche Vergabeverfahren beinhaltet die Instandsetzungsleistugen des Arbeitspaketes 03 - E-Technik.

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).