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Planungsleistungen - Zusammenhangsmaßnahmen i2030 – Siemensbahn; Dritte Bahnsteigkante Westhafen und Abstellanlage Beusselstraße
DB Netz AG (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
Beschreibung
Planungsleistungen - Zusammenhangsmaßnahmen i2030 – Siemensbahn; Dritte Bahnsteigkante Westhafen und Abstellanlage Beusselstraße Objektplanung Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung, Planung Leit- und Sicherungstechnik, Oberleitungsanlagen, Planung elektrotechnische Anlagen, Lph 2-4, optional Lph 6 sowie Vermessungsleistungen
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Vergabe von Planungsleistungen für die Siemensbahn im Rahmen des i2030-Projekts, inklusive der dritten Bahnsteigkante Westhafen und der Abstellanlage Beusselstraße.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Bestehender Vertrag modifiziert
8 Veröffentlichungen
- 02.06.2026 Original-Veröffentlichung
- 01.06.2026 AvL 004 Durch das Einbringen zusätzlicher Lasten auf die Verteilerebene und dem Bestandsbauwerk der BVG, ausgelöst durch die Herstellung eines zusätzlichen Bahnsteigs und einem weiteren Gleis, werden abweichend vom Leistungsumfang des Hauptvertrags zusätzliche statische Nachrechnungen erforderlich. NT 012 Zur Herstellung der Zugangsbauwerke als Übergang zwischen der Verkehrsstation und der Verteilerebene der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) werden abweichend vom Leistungsumfang des Hauptvertrags zusätzliche Verbauten (Baubehelfe) erforderlich.
- 26.01.2026 011 - Im Zuge der Planung der o.g. Maßnahme wurde der betroffene Bereich des BVG U9 Tunnels sowie des Verbindungstunnels statisch nachgerechnet. Die geprüften Ergebnisse der Nachrechnung zeigen, dass für die Verteilerebene des U9 Tunnels und den Verbindungstunnel Verstärkungsmaßnahmen erforderlich sind, um die aus dem vorgesehenen neuen Bahnsteig und Streckengleis 833 resultierenden Tragfähigkeitsdefizite auszugleichen.
- 01.10.2025 AvL 010 Im Zuge des Neubaus wird zwischen der Putlitzbrücke (Achse 1) und dem bestehenden Gleis ein neuer Bahnsteig mit einem zusätzlichen Gleis (Gleis 833) errichtet. Dieses neue Gleis verläuft in unmittelbarer Nähe zu den Bestandsstützen der Putlitzbrücke (Achse 1 des 1. und 2. Bauabschnitts). Aufgrund des geringen Abstands ist für die Stützen des 2. Bauabschnitts ein Nachweis hinsichtlich möglicher Anpralllasten zu führen. Die Stützen des 1. Bauabschnitts sind durch das neue Gleis nicht betroffen, da sie gegenüber den Stützen des 2. Bauabschnitts versetzt angeordnet sind und sich somit außerhalb des maßgebenden Einflussbereichs befinden. Für die betroffenen Bestandsstützen des 2. Bauabschnitts ist daher eine statische Untersuchung der Auswirkungen des Gleisbetriebs durchzuführen, insbesondere im Hinblick auf außergewöhnliche Einwirkungen infolge eines möglichen Anpralls.
- 04.02.2025 AvL009 Der gebundene AN ist bereits in das Projekt eingearbeitet. Der Wechsel des AN würde zu einem zusätzlichen Aufwand (erneute Ausschreibung/Vergabeverfahren), zu einer weiteren Koordinierungsschnittstelle und zur Erhöhung der Gesamtkosten führen. Sämtlich nötig werdende Schnittstellen zu weiteren Gewerken werden bereits vom AN geplant. Sollten die Leistungen an einen anderen AN vergeben werden müssen, würde sich durch zusätzlichen Schnittstellen eine erheblicher Zusatzaufwand sowohl beim AN des Hauptauftrages, als auch im Projektmanagement entstehen und damit auch hohe Mehrkosten. Zusätzlich dazu müsste der neue AN sich vor Beginn der Planung umfangreich in das Projekt mit all seinen Details einarbeiten. Dies führt zu hohen zusätzlichen monetären und zeitlichen Aufwänden.
- 15.12.2024 Neue Anlagen (z. B. EMA/BMA, Weichendiagnose, Weichenheizung) sind demnach in das System DBMAS oder ein entsprechendes Nachfolgesystem einzubinden. Neubaumaßnahmen der Übertragungstechnik sind LWL- und IP basiert zu planen. Der Standort des ESTW-Westhafen ist noch nicht an das DBMAS-System angebunden und muss aufgrund der geforderten Homogenität der Meldeanlagensysteme der S-Bahn angeschlossen werden. Mit der DBMAS Technik wird die heterogene Systemlandschaft in Bezug auf Meldeanlagensysteme vereinheitlicht und ein wichtiger Beitrag zur Digitalen Schiene Deutschland geleistet.
- 15.12.2024 Der gebundene AN ist bereits in das Projekt eingearbeitet. Der Wechsel des AN würde zu einem zusätzlichen Aufwand (erneute Ausschreibung/Vergabeverfahren), zu einer weiteren Koordinierungsschnittstelle und zur Erhöhung der Gesamtkosten führen. Sämtlich nötig werdende Schnittstellen zu weiteren Gewerken werden bereits vom AN geplant. Sollten die Leistungen an einen anderen AN vergeben werden müssen, würde sich durch zusätzlichen Schnittstellen eine erheblicher Zusatzaufwand sowohl beim AN des Hauptauftrages, als auch im Projektmanagement entstehen und damit auch hohe Mehrkosten. Zusätzlich dazu müsste der neue AN sich vor Beginn der Planung umfangreich in das Projekt mit all seinen Details einarbeiten. Dies führt zu hohen zusätzlichen monetären und zeitlichen Aufwänden. aktuell
- 30.09.2024 AvL 006 - Mit der von DB Personenbahnhöfe herausgegebenen TM 2024-01 wurde der Einsatz von Photovoltaikanlagen beim Neubau oder grundlegenden Instandsetzungsmaßnahmen von Bahnsteigdächern mit der Gültigkeit ab dem 02.04.2024 bestimmt. In dieser Technischen Mitteilung werden die zu beachtenden Planungsgrundsätze beim Neubau/Ersatzneubau und grundlegenden Instandsetzungsmaßnahmen von Bahnsteigdächern und Einhausungen aus Sicht der Bau- und Elektrotechnik, Instandhaltung und dem Betrieb definiert. Ein weiterer Schwerpunkt wird auf die Wirtschaftlichkeitsberechnung zum sinnvollen Einsatz einer PV[1]Anlage gelegt.
Preiseinschätzung
Basierend auf 6.681 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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