AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rahmenvereinbarung über Kommunaldienstleistungen an allen Standorten der Wismut GmbH
Stammdaten
- Auftraggeber
- Wismut GmbH, Chemnitz
- Veröffentlicht
- 12.12.2025
- Frist (Submission)
- 15.01.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 90600000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
- Branche
- Facility Management & Gebäudetechnik
- Rahmen-Höchstwert
- 11.060.956 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Rahmenvereinbarung über Kommunaldienstleistungen an den Standorten Ronneburg, Aue und Königstein der Wismut GmbH (Reinigen von Straßen, Staubbekämpfung, Winterdienst, Spül- / Saugleistungen, Wassertransport, Bankettberäumung und Reinigen von Verkehrsleiteinrichtungen).
Lose
3 Lose (max. 3 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 3 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Kommunaldienstleistungen am Standort Ronneburg der Wismut GmbH
- Erfüllungsort
- Ronneburg, 07580 Zwirtzschen, 07980 Berga
Los 2 — Kommunaldienstleistungen am Standort Aue der Wismut GmbH
- Erfüllungsort
- Hartenstein
Los 3 — Kommunaldienstleistungen am Standort Königstein der Wismut GmbH
- Erfüllungsort
- Königstein
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.04.2026
- Ende
- 31.03.2027
- Verlängerungsoption
- bis zu 3× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 49 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 15.01.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).