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Bundesamt für Strahlenschutz - Neubau Ersatzgebäude K 12 - Schlosserarbeiten - Vergabe 1932/2022
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, in Vertretung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Berlin · Berlin · Zentrale Bundesbehörde
Vergabe-Ergebnis
KGM Konstruktiver Glas- und Metallbau Zerbst GmbH
Auftragnehmer
Beschreibung
Bundesamt für Strahlenschutz - Neubau Ersatzgebäude K 12 Schlosserarbeiten - DIN 18299, 18335, 18336, 18360, 18361, 18363, 18364 - Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben vertreten durch das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung setzt für das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) den Neubau eines Büro-und Verwaltungsgebäudes um.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
1932/2022
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das Bundeskartellamt- Vergabekammern des Bundes, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn, Tel: +49 228/9499-0 Fax: +49 228/9499-163 Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Referat A 4, Straße des 17. Juni 112 in 10623 Berlin, gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachrüftungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen. Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 61 Tage nach Fristende
Auftragnehmer KGM Konstruktiver Glas- und Metallbau Zerbst GmbHZuschlagswert 655.547 €2 Veröffentlichungen
- 24.04.2023 Original-Veröffentlichung aktuell
- 24.04.2023 Auch in TED EU publiziert
-
Vertragsmodifikation TED EU
Änderung am bestehenden Vertrag nach Zuschlag.
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1 Veröffentlichung
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