AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.05.2026 22:22 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/e45cc263-1aef-4c0c-a5d1-01d6a00f69eb/

6002995192-BAIUDBw DL II 6.2 EK PersDL-W0522-Ausbildung in Fahrschulen Klasse B

Notice-ID: e45cc263-1aef-4c0c-a5d1-01d6a00f69eb · Procedure-ID: 18986262-6b31-4f52-b7b2-f1b5551fdb9a

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Bonn
Veröffentlicht
20.02.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
80411000 — Bildung
Branche
Bildung & Forschung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Für die Ausbildung zum Erwerb der Dienstfahrerlaubnis Klasse B sucht die Bundeswehr ab 01. Juli 2026 an den möglichen Standorten Aachen, Augustdorf, Baumholder, Burg, Delmenhorst, Dornstadt, Eutin, Feldkirchen, Hammelburg, Kleinaitingen, Kümmersbruck, Lahnstein, Leipzig, Lüneburg, Munster, München, Oldenburg, Potsdam und Unna bzw. in dessen Einzugsgebiet zivile Fahrschulen. Diese sollten als zuverlässiger Vertragspartner bereit sein, langfristig (d.h. mehrere Jahre) einen wichtigen Beitrag zum sicheren Kraftfahrbetrieb in der Bundeswehr zu leisten.

Lose

9 Teilpositionen (in der TED-Quelle als Lots gemeldet, vermutlich Sub-Positionen — Heuristik, siehe Glossar „Teilposition").

Vertragslaufzeit

Beginn
01.07.2026
Ende
30.06.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
70 Tage

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).