AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.04.2026 04:30 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/e4638eba-f060-4ff5-a198-b428d3f6990b/

IBM’s Authorized SAM Provider (IASP) Programm

Notice-ID: e4638eba-f060-4ff5-a198-b428d3f6990b · Procedure-ID: 023786dd-88be-4640-8b21-343a99b25c26

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Stammdaten

Auftraggeber
BARMER Beschaffung und Vergabe, Wuppertal
Veröffentlicht
10.12.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
72266000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Ziel der Ausschreibung ist es, einen Auftragnehmer zu finden, der den Auftraggeber unterstützt seiner Berichtspflicht im Lizenzprüfungsrahmen des IASP nachzukommen. Der Auftraggeber verfügt über einen Enterprise License Agreement (ELA) -Vertrag mit Aggregated Capped Enterprise License (ACEL) -Katalog, der aus einer Liste mit Produkten und deren Part-Nummern besteht. Aus diesem Katalog können bis zu einer im Vertrag festgelegten Preisobergrenze die im Katalog genannten IBM-Produkte abgerufen werden. Der Auftraggeber benötigt Unterstützung durch einen autorisierten SAM-Provider, der über umfangreiche Kenntnisse zur IBM Lizenzierung verfügt und effektives SAM-Management bietet.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2025
Ende
31.12.2028

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
09.12.2024

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bundeskartellamt Bonn, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).