AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/e46be3f1-45da-4de8-9bbf-36b94181d17a) · Abgerufen am 03.11.2026 09:40 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/e46be3f1-45da-4de8-9bbf-36b94181d17a/

Gewässerunterhaltung 2. Ordnung NW - Gewässerunterhaltung 2. Ordnung NW Reinickendorf 24-27

Notice-ID: e46be3f1-45da-4de8-9bbf-36b94181d17a · Procedure-ID: 61027016-3bb3-42d3-90c3-02eacadd433e

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Stammdaten

Auftraggeber
Land Berlin, Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Berlin
Veröffentlicht
23.07.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90600000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Entsorgung & Recycling
Zuschlagswert
2.895.847 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Ufer-, Gewässer- und Schwerpunktreinigung (Wasseroberfläche, Flachwasserkörper, Ufer) Reinigungsturnus wöchentlich bis monatlich, Krautung/ Mahd, Laubräumung, Sohl-/ Grundräumung an 84 Fließgewässern und durchflossenen Seen, Länge ca. 73 km, Wasserfläche ca. 277.000 m², Kontrolle der Schachtabdeckungen monatlich, Kontrollen der Schachtbauwerke verrohrter Teile von Fließgewässern und Schieberwartung jährlich, Verkehrssicherungsmaßnahmen an Gehölzen jährlich, Sondertouren und Instandhaltungsmaßnahmen an Ufern und Uferbefestigungen auf separate Anweisung des Auftraggebers.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.08.2024
Ende
31.03.2027

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Wasser und Kulturbau Leegebruch GmbH
Vertragsabschluss
16.07.2024

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).