AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Depot-, Logistik- und Umzugsmanagement – SGN Masterplan II, Interimsmaßnahmen – Senckenberganlage 25, Frankfurt am Main
Stammdaten
- Auftraggeber
- Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung, Frankfurt am Main
- Veröffentlicht
- 21.06.2026
- Frist (Submission)
- 27.07.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 79421000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
- Branche
- Beratung & Dienstleistungen
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
EU-weites Vergabeverfahren für Umzugs- und Logistikplanungen in Senckenberganlage 25, 60325 Frankfurt am Main für Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung. Aufgrund der geplanten Sanierung und Erweiterung des historischen Hauptgebäudes des Senckenberg Forschungsinstituts und Naturmuseums Frankfurt, müssen Hauptgebäude, Südflügel und Reimersbau bis spätestens Mitte 2030 (nach derzeitigem Planungsstand) vollständig leergezogen werden. Die Auszugsplanung startet nach dem Zuschlag und die Umsetzung voraussichtlich ab Q3/2028; der Rückzug ist frühestens ab 2033 vorgesehen. Benötigt wird ein Depot-, Umzugs- und Logistikkonzept für Museum, Forschung, Verwaltung, Labore, Sammlungen, Archive, Lager- und Technikflächen. Viele Funktionen sollen während der Bauphase auf der Liegenschaft bleiben, und werden durch verdichtete Bestandsflächen, externe Standorte und eine Interims-Ausstellung ergänzt. Gesucht wird ein erfahrenes Unternehmen für konservatorisch anspruchsvolle Museums- und Forschungslogistik, inklusive Unterstützung bei der Bestandsaufnahme, sowie Flächen-, Ablauf-, Ausschreibungs-, Koordinations- und Rückzugsplanung.
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 27.07.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammern des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.