AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Kreuzungsfreier Ausbau Frankenschnellweg, Abschnitt West: bauzeitliche Verkehrssicherung im Zuge von Baumaßnahmen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Nürnberg - Servicebetrieb Öffentlicher Raum, Nürnberg
- Veröffentlicht
- 09.07.2026
- Frist (Submission)
- 17.09.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45316213 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Diese Ausschreibung beinhaltet die Herstellung, Vorhaltung und den Rückbau einer Verkehrssicherung während der gesamten Bauzeit der Baumaßnahme Ausbau Frankenschnellweg Abschnitt FSW-West als zentraler Verkehrssicherer für alle Baufirmen im unmittelbaren Baubereich, sowie die Einrichtung verschiedener Umleitungen. Hierzu gehört auch die Erstellung von Verkehrszeichenplänen zu jeder Verkehrsphase und eine enge Abstimmung mit allen Beteiligten, insbesondere mit den Verkehrsbehörden. Im Zuge der Maßnahme ist in einzelnen Verkehrsphasen eine mobile Stauwarnanlage aufzustellen, zu betreiben und zurück zubauen. Hauptmengen: Vorübergehende Längsmarkierung herstellen, vorhalten und beseitigen: 33.500 m Transportable Schutzeinrichtungen H1/W4 herstellen, vorhalten und zurück bauen: 300 m Transportable Schutzeinrichtungen T3/W2 herstellen, vorhalten und zurück bauen: 4500 m Transportable Schutzeinrichtungen T1/W3 herstellen, vorhalten und zurück bauen: 1500m Transportable Schutzeinrichtungen T3/W4 herstellen, vorhalten und zurück bauen: 1300m Transportable Schutzeinrichtungen T3/W2 mit Aufsatzzaun herstellen, vorhalten und zurück bauen: 1000m
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 25.01.2027
- Ende
- 09.08.2030
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 54 Tage
- Bürgschaft
- erforderlich
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 17.09.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Ansbach
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.