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Sanierung Kreuzbergstraße Sandberg — Leistungen Objektplanung Verkehrsanlagen, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 45 ff. HOAI sowie Leistungen Ingenieurbauwerke, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 41 ff. HOAI
Gemeinde Sandberg · Sandberg · Bayern · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenSanierung Kreuzbergstraße Sandberg — Leistungen Objektplanung Verkehrsanlagen, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 45 ff. HOAI sowie Leistungen Ingenieurbauwerke, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 41 ff. HOAI🏆 Planungsbüro Poch+Zänker GmbH · Erfurt
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Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: Planungsbüro Poch+Zänker GmbH. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Die Gemeinde Sandberg plant die Sanierung der Kreuzbergstraße. Angedacht ist ein Ausbau und Sanierung der Straße inkl. der darunterliegenden Infrastruktur in mehreren Bauabschnitten. Die erforderliche Kanalsanierung soll parallel mit dem Rückbau der bestehenden Verkehrsanlagen stattfinden. Die Neugestaltung und Entsiegelung der straßenbegleitenden Nebenflächen und Gehwege wird der zentralen Hauptverkehrsachse von Sandberg ein neues Gesicht geben, Aufenthalts und Verweilmöglichkeiten für die Anwohner bieten und die Attraktivität des Straßenraumes stärken. Weiterhin ist durch die Entsiegelung des derzeit stark versiegelten Straßenraum die Retention des Oberflächenwassers nach dem Prinzip der Schwammstadt ein weiterer prägender Aspekt und Teil zum Nachhaltigkeitsansatz der Gemeinde Sandberg. Abschnitt 1 // Leistungsbild Verkehrsanlagen mit örtlicher Bauüberwachung für den Ausbau der St 2290 im Bereich der Kreuzbergstraße mit Nebenflächen in Sandberg des Abschnittes 1 ohne Kanalsanierung. Baudurchführung (Bauabschnitt 1) 2025. Kostenschätzung/Kostenannahme Abschnitt 1: Verkehr St 2290: 2.745 m2 = 550.000 € netto. FAP Grünflächen: 500 m2 = 50.000 € netto. FAP Nebenflächen: 2.820 m2 = 705.000 € netto. Gesamt: 1.310.000,- € netto. Leistungen : -Kanalsanierung ( im Abschnitt 1 bereits durchgeführt). -Straße. -Gehwege. -Verkehrsanlagen. -Entsiegelung und Gestaltung der Nebenflächen. Abschnitt 2 // Leistungsbild Verkehrsanlagen und Kanalsanierung mit örtlicher Bauüberwachung für den Ausbau der St 2290 im Bereich der Kreuzbergstraße mit Nebenflächen in Sandberg mit Kanalsanierung . Kostenschätzung/Kostenannahme: - Verkehr St 2290: 2.550 m2 = 510.000 € netto. - FAP Grünflächen: 4.000 m2 = 400.000 € netto. - FAP Nebenflächen: 4.168 m2 = 1.042.000 € netto. - Kanalsanierung mit ca. 400 m Trassenlängen HK und zugehörigen HA =1.300.000.-€ netto. - Gesamt: 3.252.00- € netto. Abschnitt 3 // Leistungsbild Verkehrsanlagen und Kanalsanierung mit ö
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Personelle Besetzung - Gewichtung 35% 0 Pkt.Qualität
Personelle Besetzung
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Fachtechnische Lösungsansätze - Gewichtung 25% 0 Pkt.Qualität
Fachtechnische Lösungsansätze
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Strukturelle Herangehensweise an das Projekt / Projektanalyse - Gewichtung 15% 0 Pkt.Qualität
Strukturelle Herangehensweise an das Projekt
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Gesamteindruck Konzept - Gewichtung 5% 0 Pkt.Qualität
Gesamteindruck Konzept
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Honorarangebot - Gewichtung 20% 0 Pkt.Preis
Honorarangebot
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: — Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). — Bieter und Bewerber können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bewerber / Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB). Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten: — Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). — Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Auftragnehmer Planungsbüro Poch+Zänker GmbH1 Veröffentlichung
- 02.12.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 10.103 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
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