Vergeben Offenes Verfahren Bauwesen & Infrastruktur
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Bauauftrag EU-Oberschwelle

Instandsetzung / Modernisierung / Umbau (Sanierung) des Objektes Gerhard- Altenbourg-Str. 3 (Josephinum), 04600 Altenburg, Nutzungsziel Spielewelt Yosephinum

Stadt Altenburg - Stadtverwaltung Altenburg · Altenburg · Thüringen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)

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Vergabe-Ergebnis

🏆 Vergabe in 1 Los alle vergeben
  • Los 1 Vergeben
    Los 11-25 - Lüftungsinstallation
    🏆 Lars Wilke GmbH & Co. KG · Nobitz
Auftragnehmer
  • Lars Wilke GmbH & Co. KG · Nobitz Kleines Unternehmen
💶 Zuschlagswert 315.226 €
👥 Eingegangene Angebote 4
📅 Zuschlagsdatum 24.11.2025

Beschreibung

Los 11-25 - Lüftungsinstallation

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Los 11-25 - Lüftungsinstallation
  • günstigster Angebotspreis Fester Wert (insgesamt): 100 nach Wichtigkeit
    Preis

    Der Preis erhält die Gewichtung von 100%. Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von bedingungslosen Nachlässen. (Details in den Vergabeunterlagen)

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Die verkürzte Informations- und Wartefrist beträgt in diesem Verfahren 10 Kalendertage. Allgemeiner Hinweis: Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Absatz 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 GWB). Übermitteln Sie den Nachprüfungsantrag so rechtzeitig innerhalb der Wartefrist des Auftraggebers nach § 134 Abs. 2 GWB, dass die Vergabekammer den Antrag auf seine offensichtliche Unzulässigkeit oder Unbegründetheit prüfen und noch vor Ablauf dieser Frist an den öffentlichen Auftraggeber übermitteln kann. Das gesetzliche Zuschlagsverbot wird erst mit Information des Auftraggebers durch die Vergabekammer über den Nachprüfungsantrag in Textform ausgelöst (§ 169 Abs. 1 GWB). Auf die Pflicht zur Rüge wird ausdrücklich aufmerksam gemacht (§ 160 GWB). Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer unzulässig, soweit – der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Eingegangene Angebote

Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.

Los 1 Los 11-25 - Lüftungsinstallation
— Bieter nicht öffentlich gemeldet — 315.226 €

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung

    Angebote werden eingeholt

  2. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 50 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer Lars Wilke GmbH & Co. KG
    Zuschlagswert 315.226 €

    1 Veröffentlichung

    • 03.12.2025 Original-Veröffentlichung aktuell

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Preiseinschätzung

Basierend auf 4.855 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 217.903 €
Median 653.398 €
Oberes Quartil 2.079.117 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

Stadt Altenburg - Stadtverwaltung Altenburg · Altenburg

vergabe@stadt-altenburg.de
03447 594 602

315.226 €
Zuschlagswert

Vergabenummer 08.03.00-2025.002
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Bauauftrag
Schwierigkeit Mittel
Standort Altenburg, Thüringen
Veröffentlicht 03.12.2025
CPV-Code 45210000
Bauleistungen (Was ist das?)
Angebote 4
⚠ dünner Wettbewerb (Ø 7,1 in der Branche) (?)
Erfüllungsort Altenburg
Laufzeit Unbefristet
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Auftragnehmer (?)
Lars Wilke GmbH & Co. KG Kleines Unternehmen
Vertrag 24.11.2025

Ø Bieter in der Branche 7.1

Historischer Durchschnitt aus 319.279 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%

Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 98.732 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 62 Tage
Schätzwert-Abweichung -5%
KMU-Bieteranteil 9%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Thüringen
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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Freistaat Thüringen Vergabekammer des Freistaates Thüringen, Weimar

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

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