AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
U5 Verlängerung Frankfurter Berg - Umlegung entwässerungstechnischer Anlagen - Ingenieurbauwerke
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF), Frankfurt am Main
- Veröffentlicht
- 21.10.2026
- Frist (Submission)
- 10.11.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71322000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Leistungsphasen 1 bis 3 (Stufe 1) und Leistungsphasen 5 bis 8 (optional Stufe 2) sowie besondere und zusätzliche Leistungen. Im Rahmen des Gesamtprojektes „Verlängerung der Stadtbahnlinie U5 zwischen der Station Preungesheim und der S-Bahnstation Frankfurter Berg“ müssen auch die städtischen entwässerungstechnischen Anlagen in dem Planungsgbiet neu- bzw. umgeplant werden. Die neue Stadtbahntrasse verläuft entlang der Homburger Landstraße in Frankfurt am Main zwischen den o.g. Stationen, mit einer Länge von ca. 1,5 km. Im Projektgebiet befinden sich auf gesamter Länge öffentliche Regen-, Schmutz- und Mischwasserka- näle der Stadtentwässerung Frankfurt am Main aus Steinzeug und Beton. Die Rohrdurchmesser variieren von DN 300 bis DN 700. Die Kanäle dienen der Ableitung von Schmutz- und Oberflächenwasser aus den angeschlossenen Liegenschaften und Oberflächen. Diese sind im Rahmen der Planung neu zuplanen bzw. umzuplanen. Im Zeichen des Klimaschutzes sind die Themen Regenwassermanagement und Starkregenvorsorge mit in der Planung zu berücksichtigen. Das Gesamtprojekt ist ein Gemeinschaftsprojekt der Stadt Frankfurt am Main und der Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mBH.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 18.12.2026
- Ende
- 24.03.2028
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 28 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 10.11.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
-Vergabekammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt-, Darmstadt
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.