AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Erneuerung redundantes internes Firewall-System
Stammdaten
- Auftraggeber
- Universitätsklinikum Freiburg, Freiburg
- Veröffentlicht
- 22.08.2025
- Frist (Submission)
- 23.09.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 32400000 — Nachrichten- und Rundfunktechnik
- Branche
- IT & Digitalisierung
- Geschätzter Wert
- 375.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Um die Sicherheit im internen Netzwerk des Universitätsklinikums Freiburg dem Stand der Technik anzupassen, ist es erforderlich, interne Netzwerke in Sicherheitsstufen einzuordnen und anhand ihrer Kritikalität und Anfälligkeit voneinander zu trennen. Zwischen ausgesuchten Netzwerk-Bereichen schränkt ein internes hochverfügbares Firewall-System den Netzwerk-Verkehr auf das notwendige Maß ein. Im Zuge der Erneuerung des Data-Center-Netzwerks auf Software-Defined-Networking mit Cisco ACI muss auch das interne Firewall Cluster erneuert werden. Gleichzeitig soll das interne Firewall Cluster das Gateway in das Data-Center Netzwerk werden und den gesamten Nord-Süd Traffic kontrollieren (ca. 1300 Server und 15000 Arbeitsplätze). In ausgewählten Fällen soll auch der Ost-West Traffic bis Layer-7 zwischen Serversystemen über die Firewall kontrolliert werden. Des Weiteren sind bestimmte klinikums-übergreifende Layer-2-Netzwerke hinter dem internen Firewall Cluster segmentiert (Medizingeräte, Drucker, IoT, OT, Telematik). Insgesamt werden aktuell ca. 55.000 netzwerkfähige Systeme erkannt, welche potentiell über das Firewall Cluster kommunizieren werden.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 12 Monate
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 17 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 23.09.2025
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer BW, Karlsruhe
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.