AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 04.07.2026 00:24 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/e4c5e147-c6fa-4250-aa2a-e1e3c10f095d/

Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 16 I S. 2 Nr. 2 SGB II i. V. m. § 45 I S. 1 Nr. 1 u. 3 SGB III – Aktivierungs- und Vermittlungsmaßnahme für Erziehende mit Kindern von 1-5 Jahren

Notice-ID: e4c5e147-c6fa-4250-aa2a-e1e3c10f095d · Procedure-ID: d6e271c5-c366-417e-97f1-1218887b6ac4

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Stammdaten

Auftraggeber
Kreis Schleswig-Flensburg - Der Landrat, Schleswig
Veröffentlicht
19.05.2026
Frist (Submission)
07.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
85312510 — Gesundheitswesen und Sozialwesen
Branche
Soziales & Pflege
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Ziel der Maßnahme ist die Vermittlung der Teilnehmenden in Arbeit oder Ausbildung und die Gestaltung des persönlichen Umfeldes, um ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis aufnehmen zu können. Mit den Teilnehmenden sollen die individuellen Rahmenbedingungen sowie das persönliche Umfeld so gestaltet werden, dass diese jetzt und in Zukunft ihr Familien- und Arbeitsleben miteinander vereinbaren können.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.09.2026
Ende
31.08.2027
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
30 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).