AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
DUI - Sanierung Brandschutz - Projektsteuerung
Stammdaten
- Auftraggeber
- BG Klinikum Duisburg gGmbH, Duisburg
- Veröffentlicht
- 10.09.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71541000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Das BG Klinikum Duisburg plant die Umsetzung der brandschutztechnischen Sanierung und Ertüchtigung des gesamten Klinikgebäudes am Standort Großenbaumer Allee 250, 47249 Duisburg. Die Umsetzung soll auf Basis der bereits erfolgten und genehmigten Entwurfsplanung aus den Jahren 2020/21 erfolgen, unter Berücksichtigung der derzeit bestehenden Baugesetzgebung, des genehmigten Brandschutzkonzepts sowie zur Sicherstellung und Gewährleistung der Schutzziele nach BauO NRW 2018. Die Bruttogeschossfläche beträgt ca. 43.500 qm Bruttogeschossfläche (BGF). Die Realisierung soll in 4 Einzelmaßnahmen, mit in sich gegliederten Bauabschnitten erfolgen. Planung und Bauausführung erfolgen dabei teilweise auch zeitgleich. Die Fertigstellung ist geplant für spätestens 2030. Es wird angestrebt, den Zeitraum durch kompaktere Ausführungsphasen zu verkürzen. Der Kostenrahmen für die Baukosten (Kostengruppen 300 und 400, DIN 276) wird seitens des Klinikums mit ca. 11,8 Mio. Euro brutto (Stand 2. Quartal 2024) prognostiziert. Inhalt dieser Ausschreibung sind die Projektsteuerungsleistungen nach § 2 AHO Heft Nr. 9 2020 für die Realisierung des Bauvorhabens. Detaillierte Hinweise sind der nachfolgenden Beschreibung zu entnehmen.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 15.12.2024
- Ende
- 01.10.2029
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 1 Monat
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammern des Bundes, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.