AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 30.05.2026 02:00 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/e4e56799-d449-4991-80f9-6fa7f0461b30/

Lieferung eines Systems zur digitalen Messwerterfassung für die gymnasiale Oberstufe (Naturwissenschaften)

Notice-ID: e4e56799-d449-4991-80f9-6fa7f0461b30 · Procedure-ID: d3034952-f23b-4156-844e-4485c953e1ce

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Unstrut-Hainich, Mühlhausen/Thüringen
Veröffentlicht
17.03.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung (national)
Branche
Bildung & Forschung
Rechtsgrundlage
UVgO (Unterschwelle)

Beschreibung

Der Landkreis Unstrut-Hainich beabsichtigt im Rahmen einer Öffentlichen Ausschreibung gemäß Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) folgende Leistungen zu vergeben: Ab dem Schuljahr 2025/2026 sind die Anforderungen an die schriftlichen Abiturprüfungen gemäß den Vorgaben des Instituts zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) und der Kultusministerkonferenz (KMK) umzusetzen. Zur Sicherstellung einheitlicher Prüfungsbedingungen werden alle Schulen mit gymnasialer Oberstufe im Unstrut-Hainich-Kreis einheitlich ausgestattet. Gegenstand der Beschaffung ist ein einheitliches digitales Messwerterfassungssystem für die Fächer Physik und Chemie an sechs Gymnasien. Gefordert ist ein System mit eigenständigem Messgerät (Datenlogger) und Anschlussmöglichkeit für verschiedene Sensoren. Reine App-, Software- oder browserbasierte Lösungen mit externen Endgeräten sind ausgeschlossen. Alle zu liefernden Komponenten, wie Basisgeräte und Sensoren, müssen vollständig kompatibel sein. Lade- und Aufbewahrungslösungen sind anzubieten. Es ist sicherzustellen, dass an jedem Schulstandort eine sachgerechte Lade- und Aufbewahrungslösung zur Verfügung steht.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).