62-2026-642-EA - Rahmenvereinbarung Postdienstleistungen 1. Januar 2027 - 31. Dezember 2028 - 4 Lose
KI Die Stadt Regensburg vergibt eine Rahmenvereinbarung für Postdienstleistungen über vier Lose, die von Januar 2027 bis Dezember 2028 läuft.
Kreis Gütersloh · Gütersloh · Nordrhein-Westfalen · Kommunaler Auftraggeber
Deutsche Post E-POST Solutions GmbH
Auftragnehmer
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Der Auftrag umfasst das digitale Empfangen von Dokumenten (Ausgangsbriefpost) und die weitere Verarbeitung dieser Dokumente durch drucken, falzen, kuvertieren und frankieren.
Anschließend sind die vom Auftrag umfassten Briefsendungen zu befördern und im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sowie international fristgerecht zuzustellen.
Der Auftrag umfasst Briefsendungen mit einem Einzelgewicht bis 1.000 g in den Formaten:
Die Gesamtstückzahl liegt während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung voraussichtlich bei 354.779 Briefen (alle Formate).
Nicht umfasst sind Postzustellungsaufträge und Einschreiben sowie die Anlieferung von Postsendungen beim Auftraggeber (Eingangspost).
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Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Er kann laut Bekanntmachung bis zu 2× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
Auftrag wurde zugeschlagen
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KI Die Stadt Regensburg vergibt eine Rahmenvereinbarung für Postdienstleistungen über vier Lose, die von Januar 2027 bis Dezember 2028 läuft.
KI Es wird ein Rahmenvertrag über Postdienstleistungen für eine Laufzeit von 48 Monaten ausgeschrieben.
KI Die Ausschreibung betrifft die Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Geschäftspost durch die Berufsgenossenschaft Holz und Metall in Mainz.
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