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SGB II - Maßnahme "GeLA - Gesundheit, Lebenswelt und Arbeit" im Sinne des § 16 f SGB II für den Kreis Borken - Rahmenvereinbarung
Kreis Borken, Zentrale Vergabestelle · Borken · Nordrhein-Westfalen · Kommunaler Auftraggeber
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Beschreibung
Konzeption und Durchführung einer Maßnahme "GeLA - Gesundheit, Lebenswelt und Arbeit" im Sinne des § 16 f SGB II für den Kreis Borken - Rahmenvereinbarung
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Soziales & Pflege
Konzeption und Durchführung der Maßnahme "GeLA - Gesundheit, Lebenswelt und Arbeit" gemäß § 16 f SGB II für den Kreis Borken.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Leistungspunkte nach WichtigkeitQualität
Die Qualität des von dem/der Bietenden vorgelegten Konzepts zur angebotenen Leistung wird anhand einer Bewertungsmatrix bewertet. Kriteriengruppen: 1. Einstieg und Clearing (15 Gewichtungspunkte) 2. Entwicklung/ Gestaltung der maßnahmeinternen Fördermodule (45 Gewichtungspunkte) 3. Perspektiventwicklung, Nachbetreuung (15 Gewichtungspunkte) 4. Fallbegleitung (25 Gewichtungspunkte) (teilweise sind die Kriteriengruppen in Kriterien untergliedert.) Es werden nach erweiterten Richtwertmethode zunächst die Angebote je Kriterium geprüft und bewertet. Dabei wird eine Wertungsskala von 0 - 3 Bewertungspunkten zu Grunde gelegt. Je Kriterium werden die vergebenen Bewertungspunkte (0-3) mit den festgelegten Gewichtungspunkten multipliziert. Die Ergebnisse aller Kriterien werden addiert und ergeben je Angebot die Gesamtsumme der Leistungspunkte (L) (maximal 300).
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Leistungs-Preis-Verhältnis nach WichtigkeitPreis
Beschreibung des Kriteriums: Schritt 1 Ermittlung der Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z): Z = L / P x 100 L = Gesamtsumme der Leistungspunkte P = angebotener Gesamtpreis lt. Preisblatt B4 in Euro Es erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen. Schritt 2 Ermittlung eines Wertes als Korridor aus der Kennzahl des führenden Angebotes (=höchste Kennzahl) und einer Kennzahl, die sich aus der Kennzahl des führenden Angebotes minus 10% ergibt. Es erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen. Schritt 3 Ermittlung aller Angebote, die innerhalb des Kennzahlenkorridors liegen (inkl. der Randwerte). Diese Angebote werden zunächst als gleichwertig betrachtet. Entscheidungskriterium innerhalb dieser Gruppe ist die höchste Gesamt-Leistungspunktzahl laut Bewertungsmatrix. Haben mehrere Angebote im Kennzahlenkorridor die gleiche Gesamt-Leistungspunktzahl, wird unter diesen das preisgünstigste ausgewählt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufs-/Handelsregister
Es sind vorzulegen: - Nachweis der Trägerzertifizierung: Seit dem 01.01.2013 benötigen alle Träger, die Arbeitsförderungsmaßnahmen nach dem SGB III oder § 16 SGB II durchführen, eine Trägerzulassung nach AZAV durch eine fachkundige Stelle (vgl. §§ 176 ff SGB III, 16 SGB II, 443 SGB III). 1. Für neu ausgeschriebene Maßnahmen muss seit dem 01.01.2013 grundsätzlich eine fachbereichsbezogene Zulassung vorliegen (vgl. § 5 Abs. 1 AZAV). Auf Verlagen des Auftraggebers ist eine Zulassung für den konkreten Durchführungsstandort vorzulegen. 2. Keiner Zulassung bedürfen Arbeitgeber, die ausschließlich betriebliche Maßnahmen oder betriebliche Teile von Maßnahmen durchführen. 3. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens ist als Nachweis der Trägerzulassung dem Angebot das Zertifikat (in Kopie) zur Zulassung des Trägers beizufügen. Auf Verlangen des Auftraggebers ist zudem eine Anlage nachzureichen, in der die Standorte mit den jeweiligen Fachbereichen aufgeführt sind und die fortlaufend aktualisiert wird (vgl. § 5 Abs. 6 S.1 AZAV). 4. Bietende, die sich noch im Zertifizierungsverfahren befinden, teilen dies und den aktuellen Stand des Zertifizierungsverfahrens (einschließlich Name des beauftragten Zertifizierungsunternehmens) in ihrem Angebot schriftlich mit. Der Erklärung ist eine schriftliche Zusicherung beizufügen, dass spätestens zum Maßnahmebeginn der Nachweis uneingeschränkt erbracht wird. Der Bieter hat sicherzustellen, dass vor Maßnahmebeginn die Zulassung für den konkreten Durchführungsstandort dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt werden kann. Hinsichtlich der Auswirkungen auf den Vertragsschluss sh. B 3 - Muster Rahmenvereinbarung, § 1 Pkt. 3.4. - Hinweise für Bietergemeinschaften: -- Im Falle der Bildung von Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot den Nachweis der Trägerzulassung vorzulegen. Im Übrigen gelten für Bietergemeinschaften ebenfalls die vorstehenden Ziffern 3. und 4. -- Bei Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn auf Verlangen des Auftraggebers von mindestens einem Mitglied der Bietergemeinschaft die Anlage, in der die Standorte mit den jeweiligen Fachbereichen aufgeführt sind, nachgereicht wird. - Hinweis für Subunternehmen: Das Zulassungserfordernis gilt auch für Subunternehmen, sofern das Subunternehmen ebenfalls mit Trägereigenschaft auftritt und es sich nicht nur um die punktuelle Einschaltung von Beratungs- und Fachdiensten sowie anderweitig fachlich genau abgegrenzte Einheiten handelt. Soweit das Subunternehmen nicht nur unwesentliche Teilleistungen erbringt (i.d.R. unter 10%), ist eine Trägerzulassung somit erforderlich. Es gelten dann auch hier die vorstehenden Ziffern 3. und 4. Auf Verlangen haben Bietende vorzulegen: - Nachweis, dass sie im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften ihres Herkunftslandes eingetragen sind. Berufsregister in Deutschland sind das Handelsregister, die Handwerksrolle und das Vereinsregister - Bescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. des entsprechenden zuständigen Versicherungsträgers
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Auf Anforderung sind vorzulegen: - Angaben zur Höhe der Jahresumsätze - Unbedenklichkeitsbescheinigungen (Krankenkasse, Finanzamt, Berufsgenossenschaft, sh. A. II. 6)
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
Es sind vorzulegen: - Angaben und Erklärungen der/des Bietenden (Vordrucke C1 - C2), - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 521 EU), - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (Formular 523 EU) - Angaben zur Qualifikation des Personals (Vordruck C3), siehe auch Teil B, Leistungsbeschreibung, Ziffer 1.8, - Nachweis der Räumlichkeiten (Vordruck C4), siehe auch Teil B, Leistungsbeschreibung, Ziffer 1.7. - nur bei Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaftserklärung, Formular 531 EU, - nur bei Unteraufträgen/Eignungsleihe -- bei Unteraufträgen Formular 533a EU oder 533b EU -- bei Eignungsleihe Formular 534a EU oder 534b EU (letzteres vom Eignungsleiher unterschrieben) Auf Anforderung sind vorzulegen: - Nachweis der Anlage zur Zertifizierung mit den Standorten und Fachbereichen (sh. A. II. 6) - Erklärung zur Erforderlichkeit der Bietergemeinschaft sowie den Vertrag, der die vertraglichen Beziehungen der gemeinschaftlich Bietenden untereinander darlegt (nur bei Bietergemeinschaften, sh. A. I. 4) - Benennung der Subunternehmen, Verpflichtungserklärung und Eignungsnachweise der Subunternehmen (nur bei Unteraufträgen/ Eignungsleihe) - Schriftlicher Nachweis zu den Räumlichkeiten (z.B. Mietvertrag; sh. Vordruck C4)
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebots-abgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Siehe hierzu auch §§ 155 ff. GWB
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 15.12.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 85 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Softdoor GmbH1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 272 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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