Vergeben IT & Digitalisierung
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle

Schreibassistenzsoftware (EN)

Lutz Abel Rechtsanwalts PartG mbB · München · Bayern

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Vergabe-Ergebnis

💶 Zuschlagswert 516.687 €
👥 Eingegangene Angebote 1

Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer veröffentlicht.

Zuschlag erteilt, aber Auftragnehmer nicht strukturiert publiziert. Das eForms-Feld „Sieger wurde gewählt" (selec-w) ist gesetzt, die Vergabestelle hat den konkreten Auftragnehmer aber nicht als strukturiertes Datenfeld hinterlegt. In vielen Fällen steht der Name im Freitext der Original-Bekanntmachung.

Beschreibung

Auftragsgegenstand ist die Zurverfügungstellung einer webbasierten Grammatikkorrektursoftware zur Prüfung von Texten in Englischer Sprache. Zum Leistungsumfang zählen der 2nd- und 3rd-Level-Support (für Key User, Administratoren und bestimmte Beschäftigte der IT der TUM) sowie technischer Support für die Anbindung der Softwarelösung an vorhandene IT-Systeme (z.B. Authentifizierung) sowie Schulungen für Multiplikator*innen.

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Schreibassistenzsoftware (EN)
  • Konzept 60 %
    Qualität

    In dem vorzulegenden Konzept muss der Bieter auf folgende Aspekte eingehen: (i) Darstellung der User-Experience, insbesondere wie die Softwarelösung Grammatikfehler, Rechtschreibfehler und Formulierungsprobleme dokumentiert bzw. den Nutzern präsentiert und Korrekturvorschläge unterbreitet; (ii) Darstellung, in welche Texteditoren von Drittanbietern die Softwarelösung integriert werden kann; (iii) Darstellung, wie die angebotene Softwarelösung im Hinblick auf neue Entwicklungen im Bereich der Artificial Intelligence ("AI") weiterentwickelt werden kann. Diesbezüglich wird darauf hingewiesen, dass keine Unterkriterien gebildet worden sind bzw. selbstständig bewertet werden. Das Konzept wird vielmehr im Rahmen einer Gesamtbewertung nach dem unter Ziffer 5.2.2 des Verfahrensbriefs dargestellten Maßstab (0 bis 5 Punkte) bewertet. 5 Punkte: Die Voraussetzungen für eine Bepunktung mit 4 Punkten (s.u.) sind erfüllt. Darüber hinaus lässt das Konzept des Bieters im Hinblick auf die in der Leistungsbeschreibung und o.g. genannten Ziele und Vorgaben in der prognostischen Bewertung des Auftraggebers eine außergewöhnlich gute Vertragsdurchführung erwarten, beispielsweise weil konzeptionelle Aspekte behandelt werden, die in der Leistungsbeschreibung nicht benannt bzw. gefordert worden sind und/oder welche die einzelnen Leistungsbereiche in besonderer Weise miteinander verknüpfen und deren Umsetzung in besonderem Maße als dienlich erscheint (im Sinne einer "Übererfüllung" der in der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen). 4 Punkte: Im Hinblick auf die in der Leistungsbeschreibung und o.g. Vorgaben lässt das Konzept des Bieters in der prognostischen Bewertung des Auftraggebers eine einwandfreie Vertragsdurchführung erwarten; der Auftraggeber erkennt in der prognostischen Beurteilung keine Kritikpunkte/Schwächen (eine Bewertung mit 4 Punkten bedeutet folglich sinngemäß, dass sämtliche Ziele und Vorgaben der Leistungsbeschreibung erfüllt werden). 3 Punkte: Im Hinblick auf die in der Leistungsbeschreibung und o.g. Vorgaben lässt das Konzept des Bieters in der prognostischen Bewertung des Auftraggebers eine im Wesentlichen ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erwarten; der Auftraggeber erkennt in der prognostischen Beurteilung nur wenige Kritikpunkte / Schwächen. 2 Punkte: Im Hinblick auf die in der Leistungsbeschreibung und o.g. Vorgaben lässt das Konzept des Bieters in der prognostischen Bewertung des Auftraggebers eine mit Einschränkungen noch ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erwarten; der Auftraggeber erkennt in der prognostischen Beurteilung mehrere Kritikpunkte/Schwächen. 1 Punkt: Im Hinblick auf die in der Leistungsbeschreibung und o.g. Vorgaben lässt das Konzept des Bieters in der prognostischen Bewertung des Auftraggebers eine mit erheblichen Defiziten behaftete, gerade noch als den Anforderungen dieser Vergabeunterlagen genügende Vertragsdurchführung erwarten; der Auftraggeber erkennt in der prognostischen Beurteilung zahlreiche Kritikpunkte/Schwächen. 0 Punkte: Im Hinblick auf die in der Leistungsbeschreibung und o.g. Vorgaben lässt das Konzept des Bieters in der prognostischen Bewertung des Auftraggebers keine den in diesen Vergabeunterlagen beschriebenen Anforderungen genügende Vertragsdurchführung erkennen oder erwarten; der Auftraggeber erkennt in der prognostischen Beurteilung gravierende Kritikpunkte/Schwächen. Hinweis: Bei der Bewertung eines Konzeptes mit 0 Punkten erfolgt der Ausschluss des Angebots! Die in einem Wertungskriterium erzielten Punkte (P) werden zunächst mit der jeweiligen prozentualen Gewichtung (G) des Kriteriums multipliziert (bspw. 5 Punkte mal 40% = 200 Punkte), um jeweils die gewichtete Gesamtpunktzahl (GPZ) für das Wertungskriterium zu ermitteln. Die gewichteten Gesamtpunktzahlen werden schließlich addiert (bspw. 200 + 300 = 500). Der Bieter mit den meisten Punkten wird ausgewählt.

  • Preis 40 %

    Die Punkteverteilung im Wertungskriterium Preis erfolgt wie nachfolgend dargestellt: PAngebot = 5 x (Wniedrigst / WAngebot) PAngebot = Punktzahl zu bewertendes Angebot Wniedrigst = Wertungssumme des Angebots, in dem diese Summe von allen Angeboten im Wettbewerb am niedrigsten ist. WAngebot = Wertungssumme des zu bewertenden Angebots. Die in einem Wertungskriterium erzielten Punkte (P) werden zunächst mit der jeweiligen prozentualen Gewichtung (G) des Kriteriums multipliziert (bspw. 5 Punkte mal 40% = 200 Punkte), um jeweils die gewichtete Gesamtpunktzahl (GPZ) für das Wertungskriterium zu ermitteln. Die gewichteten Gesamtpunktzahlen werden schließlich addiert (bspw. 200 + 300 = 500). Der Bieter mit den meisten Punkten wird ausgewählt.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform DTVP) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Ein öffentlicher Auftrag ist gemäß § 135 Abs. 1 GWB von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber (i) gegen § 134 verstoßen hat oder (ii) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Vergabeergebnis veröffentlicht · 62 Tage nach Fristende

    Zuschlagswert 516.687 €

    1 Veröffentlichung

    • 11.04.2024 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oeffentlichevergabe.de aktuell

Preiseinschätzung

Basierend auf 2.951 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 264.640 €
Median 498.532 €
Oberes Quartil 2.503.098 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

Lutz Abel Rechtsanwalts PartG mbB · München

richter@lutzabel.com
+49 89 544147-0

516.687 €
Zuschlagswert

Vergabenummer TUM-2024-EU-1
Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel
Auftraggeber Lutz Abel Rechtsanwalts PartG mbB
Standort München, Bayern
Veröffentlicht 10.04.2024
CPV-Code 72000000
IT-Dienstleistungen (Was ist das?)
Angebote 1
⚠ dünner Wettbewerb (Ø 6,7 in der Branche) (?)
Erfüllungsort München
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Angebotsspanne 516.687 – 516.687 €

Vergabeberatung
Lutz Abel Rechtsanwalts PartG mbB · München

Vergabe-Status (?)
Vergeben – Auftragnehmer nicht genannt
Der Zuschlag wurde erteilt; der Auftragnehmer ist in dieser Bekanntmachung nicht aufgeführt.

Ø Bieter in der Branche 6.7

Historischer Durchschnitt aus 59.810 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%

Anteil der erfassten Verfahren in IT & Digitalisierung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 18.119 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Schätzwert-Abweichung -2%
KMU-Bieteranteil 27%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Bayern
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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragnehmer

Zuletzt geprüft am 29.06.2026

Daten korrigieren →