Vergeben Bauwesen & Infrastruktur
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Dienstleistungsauftrag EU-Sektorenrichtlinie

Sanierung Terminal 4 - Technische Ausrüstung der Anlagengruppe 1, 2, 3, 7 (Feuerlöschanlagen) und 8 (Projekt: STRzero Terminal)

Flughafen Stuttgart GmbH · Stuttgart · Baden-Württemberg · Öffentliches Unternehmen

Vergabe-Ergebnis

🏆 Vergabe in 1 Los alle vergeben
  • Los 1 Vergeben
    Sanierung Terminal 4 - Technische Ausrüstung der Anlagengruppe 1, 2, 3, 7 (Feuerlöschanlagen) und 8 (Projekt: STRzero Terminal)
    🏆 Fact GmbH · Böblingen
Auftragnehmer
  • Fact GmbH · Böblingen
Geschätzter Wert 3.976.191 €
Eingegangene Angebote 2
Zuschlagsdatum 16.08.2024

Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.

Beschreibung

Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung der Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 (Feuerlöschanlagen) und 8 (Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen, Lufttechnische Anlagen, Nutzungs-spezifische und verfahrenstechnische Anlagen sowie Gebäudeautomation) nach § 55 HOAI 2021 i.V.m. Anlage 15, Leistungsphasen 1 bis 8 für den Umbau/die Entwicklung des Fluggast-Terminals 4 am Flughafen Stuttgart.

Änderungen am Verfahren

1 Aktualisierung

Der Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.

  1. ✏️ Änderung

    Korrektur Projetangabe

Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →

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📅 Laufzeit endet am 31.12.2030

Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.

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Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Sanierung Terminal 4 - Technische Ausrüstung der Anlagengruppe 1, 2, 3, 7 (Feuerlöschanlagen) und 8 (Projekt: STRzero Terminal)
  • Ermittlung Preispunkte 400 Pkt.
    Preis

    Die Ermittlung der Preispunkte (P) des Angebots erfolgt auf Basis des vom Bieter/der Bietergemeinschaft im Honorarformblatt (Anlage Honorarformblatt, wird in der Angebotsphase nachgereicht) angebotenen Netto-Gesamthonorarsumme nach den folgenden Rechenschritten: Das Angebot mit der niedrigsten Netto-Gesamthonorarsumme erhält 400 Punkte, ein Angebot mit einer Netto-Gesamthonorarsumme, die beim (mindestens) 2,0-fachen der niedrigsten Netto-Gesamthonorarsumme liegt, erhält 0 Punkte. Ein Angebot mit einer Netto-Gesamthonorarsumme, die zwischen dem 1,0-fachen und 2,0-fachen der niedrigsten Netto-Gesamthonorarsumme liegt, erhält die Punktzahl, die sich aus der linearen Interpolation nach der nachfolgenden Formel mit bis zu drei Stellen nach dem Komma ergibt. Die sich daraus ergebende Summe sind die Preispunkte (P).

  • Auftragsbezogenes Personalkonzept inkl. Qualifikation und Erfahrung der Mitglieder des Projektteams 400 Pkt.
    Qualität

    Konzept im Hinblick auf die Projektleitung inkl. der fachlichen Qualifikationen und Erfahrungen der Projektleitung und der Projektmitglieder, die Personalorganisation und das Personalkonzept - im Projektverlauf - mit Aufgabenverteilung. Die Kommunikation (innerhalb des Teams, mit anderen Projektbeteiligten sowie dem Auftraggeber) ist ebenso im Konzept darzustellen. Bewertet wird, inwieweit die konzeptionelle Darstellung eine hohe Qualität der Leistungserbringung erwarten lässt; Schwerpunkt wird hierbei die Kompetenz der Projektleitung sein.

  • Auftragsbezogenes Konzept zur Herangehensweise 200 Pkt.
    Qualität

    Konzeptionelle Darstellung der beabsichtigten Vorgehensweise zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen, wirtschaftlichen, nachhaltigen und funktionalen Fachplanung der Technischen Ausrüstung der vergabegegenständlichen Anlagengruppen, in den Leistungsphasen 1-8 sowie eine kosten- und termingerechte bauliche Umsetzung. Zudem soll dargestellt werden, wie die Kommunikation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer erfolgen soll. Bewertet wird, inwieweit die konzeptionelle Darstellung nachvollziehbar und schlüssig eine möglichst hochwertige und reibungslose Leistungserbringung erwarten lässt.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 199 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer Fact GmbH

    1 Veröffentlichung

    • 26.08.2024 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell

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3.976.191 €
Geschätzter Wert
10,7× Branchen-Median

Vergabenummer 1409_2022_T4_HLS
Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Hoch KI
Standort Stuttgart, Baden-Württemberg
Veröffentlicht 22.08.2024
CPV-Codes (2) 71000000 · Architektur und Ingenieurwesen
71300000 · Architektur und Ingenieurwesen
(Was ist das?)
Angebote 2
⚠ dünner Wettbewerb (Ø 4,0 in der Branche)
Laufzeit 01.10.2024 – 31.12.2030
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Bieter (1)
Fact GmbH · Böblingen
Vergabeberatung
LUTZ | ABEL Rechtsanwalts PartG mbB · Stuttgart

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Auftragnehmer (?)
Fact GmbH
Vertrag 16.08.2024

Ø Bieter in der Branche 4.0
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 260.876 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 105.031 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 44 Tage
Schätzwert-Abweichung -1%
KMU-Bieteranteil 40%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Baden-Württemberg
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierungspräsidium - Karlsruhe Vergabekammer Baden-Württemberg, Karlsruhe

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 29.06.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

Flughafen Stuttgart GmbH · Stuttgart

junk@lutzabel.com
+49 711 252890-0