AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Vorinformation gem. § 38 Abs. 1 VgV und Aufforderung zur Interessenbekundung (Markterkundung) zum Projekt: Beschaffung eines Dienstleisters für Flächenerwerb zugunsten des Zweckverbandes Interkommunales Industrie- und Gewerbegebiet A9/B91 (IKIG A9/B91) sowie Pachtflächenmanagement und Beschaffung von Ausgleichsflächen.
Stammdaten
- Auftraggeber
- Zweckverband Interkommunales Industrie- und Gewerbegebiet A9/B91 (IKIG A9/B91), Weißenfels
- Veröffentlicht
- 26.11.2025
- Notice-Typ
- Vorinformation
- CPV-Code
- 70122200 — Immobiliendienstleistungen
- Branche
- Beratung & Dienstleistungen
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Es ist beabsichtigt, Leistungen zum Flächenerwerb zugunsten des Zweckverbandes Interkommunales Industrie- und Gewerbegebiet A9/B91 (IKIG A9/B91) sowie Pachtflächenmanagement und Beschaffung von Ausgleichsflächen zu beschaffen. Ziel dieser Aufforderung ist die Ermittlung, ob am Markt ein Interessenkreis für diese zu beschaffende Leistung vorhanden ist, so dass die Durchführung eines darauf ausgerichteten Vergabeverfahrens sowohl unter wirtschaftlichen als auch vergaberechtlichen Grundsätzen ordnungsgemäß ausgestaltet werden kann. Der Auftraggeber führt diese Marktsondierung durch um frühzeitig festzustellen, ob ein Vergabeverfahren tatsächlich realisierbar ist. (nähere Informationen erhalten Sie in unserer "Aufforderung zur Interessenbekundung" - siehe dazu zusätzliche Bemerkungen im Punkt 2.1.4) Das ganz am Ende dieser Veröffentlichung unter Informationen zur Bekanntmachung angegebene voraussichtliche Datum der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung im Rahmen dieses Verfahren muss aus technischen Gründen mit einer genauen Datumsangabe hinterlegt werden. Eine genaue Terminplanung für das durchzuführende Verfahren ist noch nicht abgeschlossen, es wird jedoch angestrebt, das notwendige Vergabeverfahren nach VgV im ersten Quartal 2026 durchzuführen.
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
1. und 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Halle (Saale)
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.