AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 27.06.2026 15:39 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/e554d178-456d-409c-beaf-acfb8d48cf63/

2026-1004910_Flughafen München_ Serviceleistungen im Bereich der Passagierbetreuung im Terminal 2

Notice-ID: e554d178-456d-409c-beaf-acfb8d48cf63 · Procedure-ID: 64d253fc-e4b3-4180-89c4-93216711dffb

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Stammdaten

Auftraggeber
Flughafen München GmbH, München
Veröffentlicht
12.06.2026
Frist (Submission)
13.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
63000000 — Logistik und Speditionsdienste
Branche
Verkehr & Logistik
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Erbringung von Servicediestleistungen im Bereich der Passagierbetreuung und -steuerung im Terminal 2 des Flughafens München. Die Betreuung schließt insbesondere folgende Unterstützungsleistungen ein: Agent-Passagiersteuerung zur Unterstützung und Beschleunigung der Abläufe an folgenden Prozessstellen: - Grenzkontrollstellen Einreise - Grenzkontrollstellen Ausreise - EES-Self-Service-Kiosken - Ankunftsstauräume vor und zu den Grenzkontrollstellen - Sicherheitskontrollstellen Einreise/Ausreise/Umsteiger

Vertragslaufzeit

Beginn
01.04.2027
Ende
31.03.2029
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).