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Systemerneuerung der Deutschen Zertifizierungsstelle für den digitalen Fahrtenschreiber (D-CA)
Kraftfahrt-Bundesamt · Flensburg · Schleswig-Holstein · Untere Bundesbehörde
Vergabe-Ergebnis
Deutsche Telekom Security GmbH
Auftragnehmer
Beschreibung
Das Kraftfahrt-Bundesamt betreibt die Nationale Zertifizierungsstelle (NCA) im Kontext des europäischen Tachographensystems (Public-Key-Infrastructure, sichere Verteilung von symmetrischen und asymmetrischen Schlüsseln) für den Mitgliedsstaat Deutschland. Das eingesetzte System wird als Gesamtsystem betrieben und umfasst neben Hard- und Standard-Software auch Individualsoftware. Die angestrebte Weiterentwicklung/Teilerneuerung beruht auf dem Umstand, dass das eingesetzte System das Ende des Wartungszeitraumes erreicht. Sowohl Hardware als auch Software (z.B. Betriebssysteme, Datenbanksysteme oder Java Versionen) sind auf den aktuellen Stand der Technik zu bringen, um weiterhin die Kompatibilität und damit die Betriebssicherheit zu gewährleisten. Ebenso sind Anforderungen des BSI mit einer neuen Version des Gesamtsystems umzusetzen bzw. zu implementieren.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
100
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
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Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer Deutsche Telekom Security GmbHZuschlagswert 1.518.324 €1 Veröffentlichung
- 29.12.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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