AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=879488) · Abgerufen am 03.08.2026 10:26 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/e57630e5-50cf-4cde-99fb-ca1a00589b01/

Externe Expertise zur Auditierung der Sicherheit von Munition

Notice-ID: e57630e5-50cf-4cde-99fb-ca1a00589b01 · Procedure-ID: dcbad929-6cfa-4661-b64f-71665a669038

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Stammdaten

Auftraggeber
BAAINBW, Koblenz
Veröffentlicht
29.07.2026
Frist (Submission)
01.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
75120000 — Öffentliche Verwaltung
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Auftraggeber, die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Verteidigung, vertreten durch das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw), verfolgt mit dieser Rahmenvereinbarung das Ziel, die Auditierung von Munition, ggf. in Verbindung mit den zugehörigen Waffensystemen, in Bezug auf die Munitionssicherheit im Rahmen von sich anschließenden Mini-Wettbewerben zu beauftragen. Die Auditierung passiert im besten Fall quantitativ durch Bewertung gegen ein festgelegtes Sicherheitskriterium, aufbauend auf den Komponenten über Baugruppen bis zum Gesamtsystem der zu bewertenden Munition.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.12.2026
Ende
30.11.2030

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
4 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).