AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 16.07.2026 12:49 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/e5781010-944b-445b-bd7f-21d722a89b2d/

Rahmenvertrag über Lieferungen von Wärmeerzeugungs- und verteilanlagen

Notice-ID: e5781010-944b-445b-bd7f-21d722a89b2d · Procedure-ID: d667ea15-da8b-4249-ad61-7a73bfecf4e6

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Stammdaten

Auftraggeber
degewo Technische Dienste GmbH, Berlin
Veröffentlicht
07.07.2025
Frist (Submission)
06.08.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
44621000 — Baumaterialien
Branche
Energie & Umwelt
Rahmen-Höchstwert
4.100.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die degewo Technische Dienste GmbH plant, mit zwei Firmen einen Rahmenvertrag für die Lieferung von Wärmeerzeugungs- und verteilanlagen einzugehen, die jedoch kein Exklusivrecht und auch keine Umsatzvolumenzusage nach sich zieht. Darüber hinaus kann der Auftraggeber mit den Auftragnehmern auch kein gleichmäßiges Beauftragungsprocedere vereinbaren. Als Kalkulationshilfe ist von den folgenden jährlich Mengen auszugehen: 40 Übergabestationen 50-300 kW / 5 Wärmepumpenanlagen (hybrid bzw. monoenergetisch) 18- 128 kW/ 5 Gas-Brennwertkessel bodenstehend bzw. hängend 35 -280 kW .

Vertragslaufzeit

Beginn
01.10.2025
Ende
30.09.2027
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
55 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).