AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 21.04.2026 01:55 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/e58a5cc3-ec87-4254-9e1b-b033dbf1bc69/

aktives Netzwerk - Erneuerung in Schulen

Notice-ID: e58a5cc3-ec87-4254-9e1b-b033dbf1bc69 · Procedure-ID: 97a428a8-e4e9-486e-ae71-3d673849db0e

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Stammdaten

Auftraggeber
Bezirk Oberbayern, München
Veröffentlicht
23.04.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
32424000 — Nachrichten- und Rundfunktechnik
Branche
IT & Digitalisierung
Geschätzter Wert
1.123.540 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Bezirk Oberbayern beabsichtigt, in 14 seiner schulischen Einrichtungen das aktive Netzwerk zu erneuern. Ziel ist es, die Grundlage für einen modernen Unterricht zu schaffen und den Schülern ein zukunftsfähiges Lernen zu ermöglichen. Umfassende Lichtbilder zu den jeweiligen Standorten einschließlich weiterer dazugehöriger Unterlagen (z.B. Lagepläne Accesspoints) sind unter nachfolgendem Link bereitgestellt: https://bbwmuc-my.sharepoint.com/:f:/g/personal/ra3_gerstacker_bbwmuc_onmicrosoft_com/EjdsER6boitAgT3MOPfUhJUBlMvH-tP8C2hFb3zyLCenKQ?e=cDAxjt Eine Ortsbesichtigung hat an allen Schulstandorten zu erfolgen. Diese finden im Zeitraum vom 05.05.2025 bis 09.05.2025 statt. Einzelheiten hierzu sind dem Dokument "Allgemeine Hinweise" zu entnehmen.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
77 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern - Regierung von Oberbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).