AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDV53ZR/documents) · Abgerufen am 20.10.2026 07:01 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/e59399a3-5801-4cf9-921b-b3a464ef46f6/

Feinkost, Konserven und Konfitüre 2025

Notice-ID: e59399a3-5801-4cf9-921b-b3a464ef46f6 · Procedure-ID: 628cd52a-6bc6-43c9-b815-ae05e853317e

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Stammdaten

Auftraggeber
Elbe-Werkstätten GmbH, Hamburg
Veröffentlicht
10.07.2025
Frist (Submission)
21.08.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
15894700 — Nahrungsmittel, Getränke und Tabak
Branche
Lebensmittel & Catering
Geschätzter Wert
290.000 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Ausschreibung für die Beschaffung von ausgewählten Artikeln aus unterschiedliche Warengruppen im Bereich Feinkostlebensmittel.

Lose

4 Lose (max. 4 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 4 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Salate

Geschätzter Wert
40.000 €

Los 2 — Fisch

Geschätzter Wert
50.000 €

Los 3 — Konserven

Geschätzter Wert
90.000 €

Los 4 — Konfitüre

Geschätzter Wert
110.000 €

Vertragslaufzeit

Beginn
01.10.2025
Ende
30.09.2026
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
71 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer bei der Finanzbehörde, Hamburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).