AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=671852) · Abgerufen am 31.08.2026 16:11 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/e5a8fd8b-4789-4715-92bd-9ad2616f9f8f/

Rahmenvereinbarung von Druckerzeugnissen

Notice-ID: e5a8fd8b-4789-4715-92bd-9ad2616f9f8f · Procedure-ID: 597ced10-5c61-4aca-a40b-b3693dc0529d

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), Köln
Veröffentlicht
16.05.2024
Frist (Submission)
26.06.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79820000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Büro & Verwaltung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Umfasst alle Produkte der Kategorie Bogen-Druck bis Druckbogenformat 3B. — Umfasst alle Produkte der Kategorie Rollen-Druck. — Umfasst alle Print-Produkte der Kategorie Bogendruck über das Druckbogenformat 3B hinaus und Out-of-Home (OoH). Z. B. 18/1, CLP, ML, CLS, etc. — Umfasst alle Produkte der Kategorie UV-Offsetdruck, ausgenommen Objekte des Loses 5, wie z. B. Aufkleber, Kunststofffolien, etc. — Umfasst alle Produkte der Kategorie Plastikkarte, ähnlich der Form einer Kreditkarte, inkl. laminierte Karten in Kreditkartenqualität nach ISO/IEC 7810.

Lose

5 Lose.

Vertragslaufzeit

Periode
48 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
61 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).